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Anklage gegen 50-Jährigen wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau und deren Bruder

Datum: 19.06.2019

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 50-Jährigen wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau und deren Bruder

 

Göppingen

 

In der Nacht vom 21. auf den 22.11.2018 wurde in Göppingen eine 30 Jahre alte Frau sowie deren 40-jähriger Bruder Opfer eines Gewaltverbrechens. Gegen den von ihr damals bereits getrenntlebenden Ehemann hat die Staatsanwaltschaft Ulm nun wegen des Verdachts des versuchten Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung u.a. Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm erhoben.

 

Die Anklagebehörde wirft dem 50 Jahre alten Angeschuldigten vor, dass er in der Nacht vom 21. auf den 22.11.2018 zunächst in das Mehrfamilienwohnhaus in Göppingen eingebrochen und sodann die Türe zur Wohnung der Geschädigten eingetreten habe. Sodann habe er mit einer Gasdruckpistole auf seine im Bett liegende Ehefrau gezielt und auf diese unter Ausnutzung von deren Arg- und Wehrlosigkeit in Tötungsabsicht drei aufgesetzte Schüsse abgefeuert habe. Im Anschluss daran habe sich der Angeschuldigte dem durch den Lärm aus dem Schlaf gerissenen und noch schlaftrunkenen Bruder seiner Ehefrau zugewandt und habe auch auf diesen unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit in Tötungsabsicht einen aufgesetzten Schuss abgefeuert. Nachdem der Angeschuldigte sämtliche Patronen verschossen und er aufgrund der Gegenwehr des Bruders der Geschädigten seinen Tatplan nicht mehr habe in die Tat umsetzen können, sei er mit seinem Pkw vom Tatort geflüchtet. Nach einer anschließenden Verfolgungsjagd wurde der Angeschuldigte durch die herbeigerufenen Polizeibeamten gestellt und festgenommen. Bei seiner Flucht habe der Angeschuldigte zudem geparkte Pkws gerammt und so einen Sachschaden in Höhe von mindestens 94.000 Euro verursacht.

 

Grund für die Tat sei der Umstand gewesen, dass der Angeschuldigte die Trennung seiner Ehefrau aufgrund der von ihm empfunden Ehrverletzung nicht habe akzeptieren können, weshalb er sich entschlossen habe diese zu töten.

 

Beide Tatopfer überlebten schwerverletzt den Angriff. Die Ehefrau des Angeschuldigten erlitt insgesamt drei Schussverletzungen, wovon eine das linke Auge traf. Durch den aufgesetzten Schuss wurde das Auge der Geschädigten irreparabel geschädigt und musste operativ entfernt werden. Der Bruder der Geschädigten erlitt im Bereich des linken Brustkorbes eine Schussverletzung. Infolge der Druckwelle kam es zu einem Rippenbruch und zur Verletzung der hierunter befindlichen Milz.

 

Der Angeschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

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