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55-jähriger Untersuchungshäftling verstorben – kein Gerichtsverfahren gegen mutmaßlichen Steine- und Flaschenwerfer
Datum: 09.01.2026
Kurzbeschreibung:
55-jähriger Untersuchungshäftling verstorben – kein Gerichtsverfahren gegen mutmaßlichen Steine- und
Flaschenwerfer
Ulm – Noch im Dezember 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen einen 55 Jahre alten Mann aus Ulm wegen des Verdachts des versuchten Mordes zum Landgericht Ulm. Der Angeschuldigte soll demnach am 18. September 2025 von seinem Balkon im 8. Stock eines Ulmer Hochhauses Flaschen und Steine auf im Hof spielende Kinder geworfen haben, da er sich durch die Kinder und den kindertypischen Lärm gestört gefühlt habe. Nach dem Anklagevorwurf habe er letztlich auch in Kauf genommen, dass eines der vier dort spielenden Kinder im Alter von 2, 3, 5 und 6 Jahren von einem der Gegenstände auch tödlich getroffen werden könnte. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Rechtlich bewertete die Ulmer Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als versuchten Mord, wobei sein Verhalten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen heraus erfolgt sei. Der Mann hatte seinerzeit eingeräumt, Flaschen geworfen zu haben, damit Ruhe einkehre. Töten habe er niemanden wollen. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch bei ihrer vorläufigen Beurteilung davon aus, dass Würfe von harten Gegenständen aus dem 8. Stockwerk und damit aus einer Entfernung von etwa 30 Metern derart unkontrollierbar sind, dass man einen auch tödlichen Kopftreffer dabei zumindest billigend in Kauf nimmt.
Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte wurde am Tattag noch vorläufig festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Zur Tatzeit war er zwar erheblich alkoholisiert. Nach der vorläufigen Einschätzung eines von der Staatsanwaltschaft Ulm beauftragten psychiatrischen Sachverständigen ergaben sich aber keine konkreten Hinweise dafür, dass der Angeschuldigte schuldunfähig gewesen wäre.
In der Haftanstalt nahm sich der Mann im Laufe des Dezember 2025 das Leben. Zu einer gerichtlichen Aufarbeitung des angeklagten Sachverhalts wird es daher nicht mehr kommen.
Bislang gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden. Standardmäßig wurde bei dem hier vorliegenden nicht natürlichen Tod des Untersuchungsgefangenen ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei soll geklärt werden, ob es konkrete Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des 55-Jährigen gibt. Diese Untersuchungen dauern derzeit noch an.
