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Anklage gegen zwei 17-Jährige wegen Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Mordes nach Brandanschlag auf Eislinger Pizzeria

Datum: 06.12.2024

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen zwei 17-Jährige wegen Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Mordes nach Brandanschlag auf Eislinger Pizzeria

 

Eislingen.

Gegen zwei aktuell 17 Jahre alte und aus den Niederlanden stammende Jugendliche hat die Staatsanwaltschaft Ulm im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf eine Pizzeria in Eislingen im Hochsommer 2024 Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben.

Die beiden Angeschuldigten seien am 9. August 2024 von einem Fahrer aus Amsterdam nach Eislingen gefahren worden, wo sie sich dem Auftrag einer bislang noch unbekannt gebliebenen Person folgend in der Nacht auf 10. August 2024 zu einer bestimmten Pizzeria begeben haben sollen. Die Jugendlichen räumen ein, dass sie gegen 01:30 Uhr mit einem Stein ein Loch in eine Fensterscheibe der fraglichen Pizzeria warfen und anschließend eine mit Benzin gefüllte und bereits entzündete Plastikflasche durch dieses Loch in das Innere des Gebäudes beförderten. Die Anklage wirft den beiden 17-Jährigen vor, dass sie zwei in der Pizzeria befindliche Personen wahrgenommen und deren Tod in Kauf genommen haben, was die beiden Angeschuldigten aber bestreiten. Die brennende Flasche explodierte am Boden des Innenraums und löste eine massive Druckwelle aus. Die beiden Geschädigten – ein 53-Jähriger und ein 56-Jähriger - erlitten dadurch mehrere Wochen andauernde Ohrenschmerzen. Sie konnten das Feuer aber löschen, bevor die Feuerwehr vor Ort eintraf. Dennoch entstand durch die Explosion an dem Gebäude ein Sachschaden von etwa 80.000 €. Der den Brandsatz werfende Angeschuldigte erlitt selbst Brandverletzungen an Hand, Hals und Gesicht.

Die beiden Jugendlichen konnten nach kurzer Flucht wenige Minuten nach der Tat festgenommen werden. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord in zwei tateinheitlichen Fällen (Mordmerkmal: Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels) in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und Sachbeschädigung vor. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung droht den beiden Angeschuldigten nach dem anzuwendenden Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren.

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