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Bewährungsstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall in Blaustein im August 2024

Datum: 30.06.2025

Kurzbeschreibung: 

Bewährungsstrafe nach tödlichem Verkehrsunfall in Blaustein im August 2024

Blaustein - Am 15. August 2024 kam es gegen 14 Uhr auf der Ulmer Straße in Blaustein zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der damals 85 Jahre alte Fahrzeuglenker infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach links von der Fahrbahn abkam und die Gegenfahrbahn überfuhr. In der weiteren Folge fuhr er auf den angrenzenden Gehweg, auf welchem sich gerade eine Mutter mit ihrer 8-jährigen Tochter aufhielt. Der Autofahrer erfasste die Frau seitlich, wodurch diese dann nach rechts abgewiesen wurde. Das Kind wurde durch den Pkw frontal erfasst und nach vorne gestoßen, bevor es noch durch den Pkw überrollt wurde. Das Kind erlitt dadurch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb daran noch an der Unfallstelle. Die Mutter erlitt neben einem Schock Schürfwunden und Prellungen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Fahrzeuglenker beim zuständigen Amtsgericht Ulm den Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Gericht entsprach dem Antrag der Anklagebehörde und verurteilte den Mann im Juni 2025 zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten. Ihm wurde zudem auferlegt, einen höheren vierstelligen Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu bezahlen. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm auch endgültig entzogen, nachdem ihm diese unmittelbar nach dem Unfallgeschehen schon vorläufig entzogen worden war. Der Mann akzeptierte diesen Strafbefehl, so dass diese Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung rechtskräftig wurde.

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