Suchfunktion

Zwei Jugendliche nach schwerer Brandstiftung in Schelklingen wegen versuchten Mordes angeklagt

Datum: 31.01.2019

Kurzbeschreibung: 



Zwei Jugendliche nach schwerer Brandstiftung in Schelklingen

wegen versuchten Mordes angeklagt

 

Ulm. Schelklingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage im Zusammenhang mit einem am 29. Oktober 2018 in Schelklingen in Brand gesetzten Wohngebäude gegen zwei 16 und 17 Jahre alte Jugendliche Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben.

 

Die beiden jungen Männer sollen demnach neben diversen Diebstählen aus unverschlossen abgestellten Kraftfahrzeugen im Oktober 2018 ebenfalls in Schelklingen in der Nacht von 28. auf 29. Oktober 2018 in ein Wohngebäude eingedrungen sein, um dort Stehlenswertes zu entwenden. In das Gebäude gelangten sie – so der Anklagevorwurf – mit einem bei einem früheren Diebstahl erlangten Schlüssel. Aus Verärgerung, nichts Brauchbares vorgefunden zu haben, sollen sie das Gebäude in Brand gesetzt haben. Dass sich in dem Dreifamilienhaus zum Zeitpunkt der Brandlegung drei Bewohner schlafend aufhielten und durch das Feuer oder die entstehenden Rauchgase zu Tode kommen könnten, sollen die beiden Angeschuldigten billigend in Kauf genommen haben. Glücklicherweise wurden die Bewohner durch die anschlagenden Rauchmelder geweckt, so dass sie sich nahezu unverletzt aus dem Gebäude retten konnten. Eine Bewohnerin erlitt eine leichte Rauchgasintoxikation. Der alarmierten Feuerwehr gelang es, den Brand zu löschen. Dennoch entstand am Objekt ein Sachschaden von etwa 50.000 €.

 

In rechtlicher Hinsicht geht die Anklagebehörde von einem gemeinschaftlichen versuchten Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niederen Beweggründen in drei Fällen und schwerer Brandstiftung aus. Gegen die beiden Jugendlichen, die ihre Beteiligung bei dieser Tat bestreiten, erging jeweils Haftbefehl, so dass sie sich in Untersuchungshaft befinden.

Fußleiste