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korrigierte* Pressemitteilung - Anklage wegen versuchten Totschlags nach Messerattacke auf Spaziergängerin - Unterbringung des Angeschuldigten in Psychiatrie angestrebt

Datum: 13.03.2018

Kurzbeschreibung: 

korrigierte* Pressemitteilung



Anklage wegen versuchten Totschlags nach Messerattacke auf Spaziergängerin - Unterbringung des Angeschuldigten in Psychiatrie angestrebt

 

Ulm. Blaubeuren

 

Gegen einen nunmehr 24 Jahre alten Mann aus Blaubeuren hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen versuchten Totschlags und gefährliche Körperverletzung erhoben.

 

Der Mann räumt ein, am späten Nachmittag des 15. Mai 2016 auf einem Rad- und Fußweg nahe Blaubeuren eine 59-jährige Spaziergängerin, die ihm bis dahin unbekannt war, von hinten am Hals umfasst und zu Boden gedrückt zu haben. Anschließend habe er ihr mit einem Messer gezielt in den Hals- und Gesichtsbereich gestochen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er auch ihren Tod als Folge jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Aufgrund der starken Gegenwehr der Frau - sie biss ihn in seinen Unterarm und rief laut um Hilfe - ließ er von ihr ab. Die Spaziergängerin wurde dennoch erheblich verletzt. So erlitt sie eine große und klaffende, vom rechten Ohr bis zum Mundwinkel reichende, die Mundhöhle eröffnende Schnittverletzung, eine tiefe Stichverletzung am Hals sowie weitere Abwehrverletzungen. Sie musste durch den alarmierten Rettungshubschrauber in eine Klinik verbracht werden, wo sie aufgrund der ärztlichen Versorgung die Messerattacke überlebte.

 

Die Anklagebehörde geht - gutachterlich beraten - davon aus, dass der 24-Jährige im Zusammenwirken mit einer akuten psychischen Störung, einer leichten Intelligenzminderung und des vor der Tat genossenen Alkohols nicht in der Lage war, sein Verhalten an seiner durchaus gegebenen Unrechtseinsicht auszurichten und adäquat zu steuern, mithin war seine Steuerungsfähigkeit in Schuld ausschließender Weise aufgehoben. Da der Mann, der seit vergangenen Herbst in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht ist, infolge dieses Zustands für die Allgemeinheit gefährlich sei, betreibt die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

*Info:

Die ursprünglich vom 13.03.2018 stammende Pressemitteilung wurde am 02.05.2018 inhaltlich dahingehend korrigiert, dass der Vorwurf nicht „versuchter Mord“ sondern „versuchter Totschlag“ lautete. Ferner konnte in der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung der Eindruck entstehen, dass der Angeschuldigte einen Tötungsvorsatz eingeräumt hätte, was bis zur Anklageerhebung jedenfalls nicht der Fall war.


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