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Nach Verkehrsunfall Opfer verletzt liegen gelassen - Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

Datum: 08.03.2018

Kurzbeschreibung: 

Nach Verkehrsunfall Opfer verletzt liegen gelassen -

Anklage wegen versuchten Mordes erhoben

                                                                       

Ulm. Blaubeuren

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen zur Tatzeit 45 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts erhoben. Sie wirft ihm vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit versuchtem Mord vor.

 

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann am Abend des 7. Oktober 2017 von einem Fest kommend mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 28 in Richtung Blaubeuren fahrend mit seinem Pkw eine unübersichtliche Kurve geschnitten und beim Schneidevorgang den Linksabbiegestreifen des Gegenverkehrs überfahren habe. Dabei soll er eine dort stehende Motorrollerfahrerin übersehen und erfasst haben. Die Rollerfahrerin blieb erheblich verletzt liegen, während der Angeschuldigte sich vom Unfallort entfernt habe, obwohl er die Kollision bemerkt habe. Da es ihm aber darauf angekommen sei, unerkannt zu entkommen, habe er es auch in Kauf genommen, dass die Geschädigte mangels sofortiger Verständigung eines Notarztes und anschließender notärztlicher Versorgung noch an der Unfallstelle versterben würde. Dem 45-Jährigen wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht zur Last gelegt. So wäre der Angeschuldigte verpflichtet gewesen, mit seinem Pkw anzuhalten und der Geschädigten Hilfe zu leisten. Dieser Pflicht habe er sich entzogen und dabei zudem das Risiko in Kauf genommen, dass die Geschädigte möglicherweise von einem anderen Verkehrsteilnehmer erneut erfasst und tödlich verletzt würde. Auch wenn sich dieses Risiko glücklicherweise nicht realisierte, muss sich der Unfallfahrer deshalb wegen Versuchs des Verdeckungsmordes verantworten, so die Auffassung der Anklagebehörde.

 

Glücklicherweise überlebte die Rollerfahrerin den Unfall, wenngleich sie doch neben zahlreichen Prellungen eine Fraktur an der Hand erlitt und über zwei Monate arbeitsunfähig war.

 

Der Angeschuldigte hat seine Beteiligung am Unfall eingeräumt, bestreitet die Vorwürfe aber im Übrigen weitgehend. So will er nicht erkannt haben, dass er einen Menschen angefahren habe.

 

 

 

 

Zur Info:

Das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht liegt vor, wenn der Täter sein Opfer deshalb tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat - hier die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung - als solche oder auch nur Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände wie zum Beispiel seine Tatbeteiligung gegeben hätten. Nach § 13 StGB macht sich auch strafbar, wer es unterlässt, einen tatbestandlichen Erfolg abzuwenden, wenn er dafür einzustehen hat, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt, sprich wenn er eine Garantenpflicht hat, tätig zu werden. Dies kann - wie im vorliegenden Verfahren - durch pflichtwidriges vorangegangenes Verhalten der Fall sein.

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