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Anklage gegen 66-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs

Datum: 23.08.2017

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 66-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs 

Ulm. Alb-Donau-Kreis

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen jetzt 66 Jahre alten Mann aus einer Gemeinde des Alb-Donau-Kreises Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs in mindestens 26 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in weiteren 74 Fällen erhoben.

Die Taten sollen sich bereits in den Jahren 2008 und 2009 ereignet haben. Dabei soll der Mann die damals 11 bzw. 12 Jahre alte Tochter einer guten Bekannten sowohl in seinem Anwesen als auch in der Wohnung der Bekannten in einem Teilort Ulms in der genannten Anzahl der Fälle sexuell zum Teil schwer missbraucht haben. Die Vorwürfe waren bereits im Jahr 2009 zur Anzeige gekommen und zum Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen gemacht worden. Damals wurde die Aussage des geschädigten Kindes nach Begutachtung durch eine Kinder- und Jugendpsychiaterin als wenig belastbar und somit nicht in ausreichendem Maße glaubhaft eingestuft, so dass das Verfahren eingestellt wurde. Im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten im Jahr 2016 wegen des Verdachts des Verbreitens kinderpornographischer Schriften konnten sodann Speichermedien beschlagnahmt werden, auf welchen sich eine Videodatei fand, die mutmaßlich den Angeschuldigten bei einer Tat des ihm nunmehr zur Last gelegten sexuellen Missbrauchs eines Kindes zeigt. Unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse hat die Anklagebehörde das damals kindliche Opfer erneut vernehmen lassen und stuft die Aussage nunmehr als glaubhaft ein.

 

Der Angeschuldigte hatte seinerzeit die Tatvorwürfe abgestritten, ließ sich bislang aber im neu aufgerollten Verfahren nicht ein. Er ist nicht vorbestraft und befindet sich auf freiem Fuß.

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