• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage gegen 17-Jährigen wegen Mordes an Freundin erhoben

Suchfunktion

Anklage gegen 17-Jährigen wegen Mordes an Freundin erhoben

Datum: 10.04.2015

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 17-Jährigen wegen Mordes an Freundin erhoben

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 17 Jahre alten Jugendlichen  Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts des Mordes erhoben.

Am 3. Januar diesen Jahres soll der Angeschuldigte seine gleichaltrige Freundin in deren Zimmer in der Wohnung ihrer Eltern am Ulmer Eselsberg mit mehreren Messerstichen absichtlich getötet haben. Aufgrund einer vorläufigen Einschätzung des beauftragten Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 17-Jährige zur Tatzeit an einer psychischen Erkrankung litt, weshalb seine Steuerungsfähigkeit und somit seine Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein dürfte.

Die Anklagebehörde bewertet das Verhalten des jungen Mannes als heimtückisch, da er auf die junge Frau eingestochen haben soll, als diese noch geschlafen habe. Zudem soll er aus Eifersucht heraus gehandelt haben. Ihm wird daher der Vorwurf des Mordes gemacht.

Der Jugendliche, der in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht ist, hat dem Sachverständigen gegenüber Angaben zum Tatablauf gemacht und die Tat eingeräumt.

Hinweis:

Nach § 48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen im Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht öffentlich. Deshalb können mit Blick auf die gesetzgeberische Intention des § 48 JGG - nämlich entwicklungspsychologische und jugendpädagogische Erwägungen zum Schutz des Jugendlichen - von hier aus keine weitergehenden Auskünfte zum Verfahren erteilt werden.

Fußleiste