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Totes Neugeborenes: Gerichtsmedizinischen Untersuchungen können Todesursache nicht sicher klären

Datum: 19.01.2015

Kurzbeschreibung: 

Totes Neugeborenes: Gerichtsmedizinischen Untersuchungen können Todesursache nicht sicher klären

Alb-Donau-Kreis

Ob das im Oktober 2014 in einer Gemeinde im Alb-Donau-Kreis tot aufgefundene Neugeborene bei der Geburt gelebt hatte bzw. lebensfähig gewesen wäre, konnte auch nach Abschluss umfangreicher rechtsmedizinischer Untersuchungen nicht sicher festgestellt werden.

Die Obduktion erbrachte keine Zeichen auf eine äußere Gewalteinwirkung am äußerlich gesunden Kind. Woran das Neugeborene verstarb, konnte letztlich nicht mit Sicherheit geklärt werden. Die Einlassung der Kindsmutter, das Kind sei bereits tot geboren worden, konnte damit nicht widerlegt werden.

Da der Mutter aus strafrechtlicher Sicht kein Vorwurf gemacht werden konnte, wurde das zur Klärung der Todesursache des Neugeborenen geführte Verfahren eingestellt.

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