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Laserpointerangriff auf Polizeihubschrauber mit empfindlicher Geldstrafe geahndet

Datum: 19.05.2014

Kurzbeschreibung: 

Laserpointerangriff auf Polizeihubschrauber mit empfindlicher Geldstrafe geahndet

Ulm.

Am 25.01.2014 stürzte in den Abendstunden eine hilflose Person in der Nähe des Metzgerturms in die Donau. Zur Unterstützung der Suchmaßnahmen wurde auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt, der kurz vor 22 Uhr im Bereich Ulm eintraf. Der Pilot positionierte den Hubschrauber in einem - flugtechnisch anspruchsvollen - Schwebeflug in einer Flughöhe von 200 bis 250 Metern über der Donau, wobei er sich um 22:10 Uhr auf Höhe der Herdbrücke befand und die dortige Wasseroberfläche sowie den Uferbereich mit seinen Suchscheinwerfern ausleuchtete.

Zu dieser Zeit hielt sich ein 32 Jahre alter Mann auf der Dachterrasse seiner Ulmer Wohnung auf und entschloss sich spontan, den Hubschrauber mit einem vor etlichen Jahren über das Internet von einem asiatischen Anbieter erworbenen Laserpointer anzuleuchten. Zwischen 22:10 Uhr und 22:23 Uhr warf er daraufhin insgesamt 7 Mal einen jeweils mehrere Sekunden andauernden Laserstrahl auf den in etwa 1,7 Kilometer entfernten Hubschrauber. Dabei wurde die dreiköpfige Besatzung mehrfach geblendet, woraufhin der Hubschrauberpilot notgedrungen seinen Rettungseinsatz abbrach. Glücklicherweise hatte die Blendwirkung auch aufgrund von den Besatzungsmitgliedern getragenen Spezialbrillen keine nachhaltige Auswirkung auf deren Sehfähigkeit.

Kurz nach dem Abbruch des Hubschraubereinsatzes wurde die hilflose Person tot aus der Donau geborgen. Dass die gesuchte Person ohne den Laserpointerangriff noch lebend hätte gefunden werden können, war demnach nicht anzunehmen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm erließ das Amtsgericht Ulm gegen den Mann einen Strafbefehl wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Durch den Strafbefehl, welchen der weitgehend geständige Mann akzeptierte, wurde gegen ihn eine Geldstrafe von 7.500 € festgesetzt.

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