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Anklage gegen 44-Jährigen aus Ulm wegen Totschlags in Ulmer Schrebergartenanlage

Datum: 06.12.2023

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 44-Jährigen aus Ulm wegen Totschlags in Ulmer Schrebergartenanlage

 

Ulm.

Gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Ulm hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Ulm erhoben.

Anfang September 2023 soll der Angeschuldigte mit dem späteren Opfer, einem 45 Jahre alten Ulmer, in dessen Gartenhütte in einer Ulmer Schrebergartenanlage Alkohol konsumiert haben und dabei offenbar in Streit geraten sein. Nach dem Vorwurf der Anklagebehörde soll der Angeschuldigte in der weiteren Folge vielfach und mit maximaler Kraft auf sein 45 Jahre altes Opfer eingeschlagen und auch noch massiv zugetreten haben, als dieses bereits wehrlos am Boden gelegen sei. Der Geschädigte soll hierdurch u.a. zahlreiche Rippenfrakturen erlitten haben. Die gebrochenen Rippen durchstießen dabei das Bauch- und das Lungenfell, so dass es zu einem tödlichen Respirationsversagen kam. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der geständige Angeschuldigte die tödliche Folge seiner Gewalthandlungen zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Rechtlich würdigt die Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als Totschlag. Im Rahmen der beantragten Hauptverhandlung wird nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auch zu klären sein, ob der Angeschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer nicht unerheblichen Alkoholisierung in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war oder nicht. Zu dieser Frage wurde auch die Erstellung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens in Auftrag gegeben. Der Angeschuldigte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

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