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Staatsanwaltschaft betreibt im Fall des getöteten 7-jährigen Mädchens aus Wiblingen die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

Datum: 28.07.2023

Kurzbeschreibung: 

Staatsanwaltschaft betreibt im Fall des getöteten 7-jährigen Mädchens aus Wiblingen die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

 

Ulm.

Gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Ulm hat die Staatsanwaltschaft Ulm im Zusammenhang mit der Tötung eines 7 Jahre alten Mädchens am 10. April 2023 die Durchführung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht Ulm beantragt. Ziel ist es, den Vater des getöteten Kindes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen.

Nach dem Vorwurf der Anklagebehörde begab sich der Mann, der die serbische Staatsangehörigkeit besitzt, am Nachmittag des 10. April 2023 (Ostermontag) alleine mit seiner 7-jährigen Tochter[1] in Ulm-Wiblingen auf einen Spielplatz nahe des dortigen Schulzentrums. Der Beschuldigte litt zu diesem Zeitpunkt bereits an einer schizophrenen Psychose, weshalb er mangels der Einsicht, Unrechtes zu tun, schuldunfähig war. In seinem psychisch-kranken Zustand tötete er sodann seine Tochter, als diese davon ausging, dass sie „Indianer spielen“ würden, indem er ihre Hände auf den Rücken band und sie mit einem Messer tödlich am Hals verletzte. Unmittelbar danach setzte der Beschuldigte einen Notruf ab und ließ sich von den eintreffenden Polizeibeamten widerstandslos festnehmen.

Rechtlich würdigt die Staatsanwaltschaft Ulm das Verhalten als heimtückischen Mord. Da der Mann nach vorläufiger Einschätzung auch des psychiatrischen Sachverständigen, der den Mann begutachtet hat, zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein dürfte und von ihm infolge seiner psychischen Erkrankung eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, hat die Anklagebehörde nun die Durchführung eines Sicherungsverfahrens mit dem Ziel seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Mann räumt den Tatvorwurf ein und ist seit der Tat vorläufig in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.


 
[1] Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise, dass es sich bei dem getöteten Mädchen tatsächlich um die leibliche Tochter des Beschuldigten handeln dürfte. Die Ergebnisse molekulargenetischer Untersuchungen, die Gewissheit hierüber erbringen sollen, stehen aber noch aus. Die vormals anderslautenden Mitteilungen beruhten darauf, dass ein anderer Mann die Vaterschaft für die 7-Jährige formell anerkannt hatte. Ob diese möglicherweise wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung dem Kind nach einem abgelehnten Asylantrag ein Aufenthalts- und Bleiberecht in Deutschland sichern sollte, wird derzeit noch geprüft. 

 

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