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Anklage gegen 3 Männer wegen Mordversuchs nach Angriff auf Polizeibeamten Anfang Februar 2023 am Ulmer Kornhausplatz

Datum: 11.05.2023

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 3 Männer wegen Mordversuchs nach Angriff auf Polizeibeamten Anfang Februar 2023 am Ulmer Kornhausplatz

 

Ulm.

Gegen drei junge Männer im Alter von 18, 23 und 24 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Ulm nunmehr Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, zusammen mit einem damals erst 13 Jahre alten und daher noch strafunmündigen Kind einen 25 Jahre alten Passanten angegriffen, zu Boden geprügelt und dort noch massiv auf den Kopf des wehrlos am Boden Liegenden eingewirkt zu haben. Der Geschädigte ist von Beruf Polizist und kam nach dem Ergebnis der Ermittlungen gerade aus dem Gebäude des Polizeipräsidiums Ulm am Ulmer Münsterplatz, von wo aus er kurz nach Mitternacht am 8. Februar 2023 auf dem Nachhauseweg war. Als ihm die vier vermummten Männer in einer dunklen Gasse in der Ulmer Innenstadt auffielen, verständigte er den polizeilichen Notruf. Die Angeschuldigten und das beteiligte Kind sollen nach dem Anklagevorwurf den Polizisten, der in ziviler Kleidung auftrat, in einen Hinterhalt gelockt, dort umzingelt und dann auf ihn eingeschlagen und auf seinen Kopf eingetreten haben. Schwerverletzt sollen sie ihr Opfer in einer Blutlache liegen gelassen haben, als sie die herannahenden Polizeifahrzeuge wahrgenommen haben. Aufgrund der massiven Verletzungshandlungen, die nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zielgerichtet als Wirkungstreffer bewusst gegen den Kopf des Geschädigten ausgeführt wurden, wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, dass sie dabei neben den erheblichen Verletzungen auch den Tod des für sie unbekannten Mannes in Kauf genommen haben. Tatsächlich erlitt der junge Polizist zahlreiche und massive Frakturen und sonstige Verletzungen im Gesichtsbereich. Glücklicherweise erholte er sich von diesen physischen Beeinträchtigungen relativ schnell, wobei die psychischen Folgen der Tat für den Mann derzeit noch kaum abschätzbar sein dürften.

Die Anklagebehörde würdigt das Verhalten der Angeschuldigten als heimtückischen versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung. Während die beiden jüngeren Angeschuldigten bislang von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, ließ sich der 24-Jährige ein und bestritt den Vorwurf. Die zum Teil erheblich vorbestraften Männer befinden sich seit ihrer Festnahme, die knapp eine Woche nach der Tat erfolgte, in Untersuchungshaft. Da einer der drei Angeschuldigten zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, erging die Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm.

Gegen den 13 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter wurde das Verfahren eingestellt, da Strafunmündige unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verfolgt werden dürfen. Insoweit wurde das zuständige Jugendamt zeitnah informiert.

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