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Anklage gegen 37-jährigen Metzger wegen versuchten Mordes nach Messerattacke auf Arbeitskollegen im Schlachthof Ulm
Datum: 31.03.2023
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen 37-jährigen Metzger wegen versuchten Mordes nach Messerattacke auf Arbeitskollegen im Schlachthof Ulm
Ulm.
Gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Syrien hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zum Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am frühen Nachmittag des 23.12.2022 an seinem Arbeitsplatz im Schlachthof Ulm mit einem Metzgermesser mit 30 cm Klingenlänge völlig unvermittelt auf seinen 33 Jahre alten Arbeitskollegen eingestochen und diesen im linken Halsbereich schwer verletzt zu haben. Geistesgegenwärtig gelang es dem Geschädigten, weitere Angriffe durch den Angeschuldigten abzuwehren und zu flüchten. Der mutmaßliche Angreifer soll seinem Opfer noch nachgesetzt, ihn dann aber nicht mehr erreicht haben. Der zur Tatzeit weder alkoholisierte noch unter Drogeneinfluss stehende Mann verließ im weiteren Verlauf des Geschehens den Schlachtbetrieb, ging zunächst flüchtig und stellte sich dann kurze Zeit später am selben Tag noch der Polizei.
Der Geschädigte erlitt eine stark blutende Schnittwunde am Hals, welche notoperiert werden musste. Ohne diese Notoperation hätte die Verletzung aufgrund des hohen Blutverlustes mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode des Mannes geführt.
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Angeschuldigte aus bislang nicht ermittelbaren Gründen heraus vorhatte, seinen Arbeitskollegen zu töten, weshalb sie ihm versuchten heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last legt. Bei ihm geht die Staatsanwaltschaft aufgrund seiner beruflichen Erfahrung im Umgang mit dem Metzgermesser davon aus, dass er die Wirkung eines tiefen Schnittes am Hals und die damit einhergehende akute Lebensgefahr für den Verletzten gekannt haben musste.
Der Angeschuldigte hat sich bislang zum Vorwurf nicht geäußert. Er befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.