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Anklage gegen einen 28 Jahre alten Göppinger wegen Rauschgifthandels im großen Stil

Datum: 09.01.2023

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen einen 28 Jahre alten Göppinger wegen Rauschgifthandels im großen Stil

  

Göppingen.

Gegen einen heute 28 Jahre alten Mann aus Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zum Landgericht Ulm wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe erhoben. Die Anklage wirft dem Mann vor, im Zeitraum von Februar 2021 bis September 2021 in sieben Fällen Betäubungsmittel wie Kokain, Amphetamin und Marihuana jeweils im Kilobereich bezogen und anschließend gewinnbringend im Raum Göppingen veräußert zu haben. Insgesamt soll der 28-Jährige acht Kilogramm Kokain, 15 Kilogramm Amphetamin und 39 Kilogramm Marihuana für einen Gesamtpreis von über 400.000 € erworben haben. Der Marktwert des gehandelten Betäubungsmittels dürfte bei über einer halben Million Euro gelegen haben.

Bei seiner Festnahme soll er zudem noch unter seinem Fahrersitz eine scharfe Schusswaffe mit sich geführt haben, ohne eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis dafür besessen zu haben.

Auf die Spur des Angeschuldigten kamen die Ermittlungsbehörden über die Auswertung sogenannter Krypto-Chat-Nachrichten, welche die Betäubungsmittelgeschäfte dokumentierten.

Der Tatverdächtige hat sich zu den ihm zur Last gelegten Betäubungsmittelgeschäften nicht geäußert. Er befindet sich seit Mitte September 2022 in Untersuchungshaft.

Zur Info:

Vorliegend wurden Nachrichten einer vom (amerikanischen) FBI entwickelten Krypto-Applikation (kurz: App) ausgewertet. Das FBI hatte diese App selbst entwickelt, um Zugriff auf die Kommunikation von kriminellen Organisationen zu erhalten. Über die Endgeräte, auf welcher diese App installiert wurde, war jedem Nutzer nach Erhalt eine eindeutige Identifikation zugewiesen, die nicht geändert werden konnte. Nach Installierung der vom FBI entwickelten App konnte nur noch mit Nutzern derselben App kommuniziert werden, während anderes Telefonieren oder Surfen im Internet mit diesem Endgerät nicht mehr möglich war. Sie gingen davon aus, vor Abhör- und Überprüfungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden in besonderem Maße geschützt zu sein. Tatsächlich stellte das FBI die sodann festgestellten Nachrichten den Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen Länder, in diesem Fall dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden, zur Verfügung. Obergerichtlich ist geklärt, dass die Erkenntnisse aus der Auswertung der Krypto-Handys vor deutschen Gerichten verwertet werden dürfen.

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