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Tragischer Unfall in der Neujahrsnacht auf der Bundesstraße 30 Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Anklage gegen zwei Angeschuldigte

Datum: 16.07.2013

Kurzbeschreibung: 

Tragischer Unfall in der Neujahrsnacht auf der Bundesstraße 30 
Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Anklage gegen zwei Angeschuldigte

Ulm. Süddeutschland

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen zwei Angeschuldigte Anklage beim Amtsgericht Ulm - Schöffengericht - erhoben. Einem 46 Jahre alten Mann legt die Anklagebehörde fahrlässige Tötung in 3 Fällen und einem 31-Jährigen fahrlässige Körperverletzung zur Last. Gegen beide Angeschuldigte besteht nach dem Anklagesatz zudem ein hinreichender Tatverdacht wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

Der Anklage liegt folgendes Geschehen zugrunde: Am 01.01.2013 kurz nach Mitternacht ereigneten sich auf der Bundesstraße 30 bei km 1.800 auf Gemarkung Ulm-Gögglingen in Fahrtrichtung Ulm mehrere Verkehrsunfälle mit zunächst 7 beteiligten Fahrzeugen. Nach den Ermittlungen war Unfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit bei durch Nebel stark beeinträchtigten Sichtverhältnissen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein später tödlich verunglücktes Ehepaar nach einer Kollision mit einem Citroën aus ihrem Opel ausstieg und sich neben ihrem auf dem rechten Fahrstreifen haltenden Fahrzeug mit einem Insassen des Citroëns aufhielt. Der 46 jährige Angeschuldigte soll sich dieser Unfallstelle mit seinem Audi unter grober Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit von ca. 170 km/h genähert haben. Zunächst soll er ein am linken und dann ein am rechten Fahrbahnrand haltendes Fahrzeug gestreift haben, bevor er frontal auf den Opel des älteren Ehepaares prallte. Hierdurch wurde die Ehefrau durch die Scheibe der geöffneten Beifahrertür geschleudert, der Ehemann und der Insasse des Citroëns wurden durch den Audi direkt erfasst. Alle drei Personen erlitten infolge des Aufpralls tödliche Verletzungen.

Dem Audi soll im Abstand von lediglich knapp 50 m der Mercedes des 31 jährigen Angeschuldigten gefolgt sein. Der Mercedes soll mit einer Geschwindigkeit von ca. 150 km/h zunächst auf den durch den vorangegangen Aufprall weggeschleuderten Opel und anschließend mit einer Geschwindigkeit von noch ca. 85 km/h auf den mit einer Restgeschwindigkeit von noch 40 km/h fahrenden Audi geprallt sein. Hierdurch erlitt die Beifahrerin und Ehefrau des Audi-Fahrers ein Schleudertrauma. Die Beifahrerin und Ehefrau des Mercedes-Lenkers verletzte sich am Sprunggelenk.   

Der Audi-Fahrer hat sich zu dem Tatvorwurf bisher nicht geäußert. Der Mercedes-Fahrer hat angegeben, dass an der Unfallstelle plötzlich eine Nebelwand eingesetzt habe. Die Ermittlungen der Anklagebehörde haben ergeben, dass aufgrund der Sichtverhältnisse ein gefahrloses Anhalten möglich gewesen wäre.
Das Amtsgericht Ulm wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Kollisionen, die dem tödlichen Unfall vorgegangen waren, dauern noch an. Der Staatsanwaltschaft liegen umfangreiche Ermittlungsakten vor. Derzeit wird geprüft, inwieweit sich weitere Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Straßenverkehrsgefährdungsdelikten strafbar gemacht haben.

 

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