• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Ermittlungen im Mordfall zum Nachteil des Laichinger Blumenhändlers abgeschlossen - kein Täter ermittelbar

Suchfunktion

Ermittlungen im Mordfall zum Nachteil des Laichinger Blumenhändlers abgeschlossen - kein Täter ermittelbar

Datum: 26.06.2013

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen im Mordfall zum Nachteil des Laichinger Blumenhändlers abgeschlossen - kein Täter ermittelbar

Ulm. Laichingen

Die Ermittlungen wegen des Mordes an dem Laichinger Blumenhändler am 04.10.2011 sind abgeschlossen. Auch nach Ausschöpfung aller sich bietender Ermittlungsansätze im In- und Ausland ist es nicht gelungen, die Tat aufzuklären. Das Ermittlungsverfahren wurde daher eingestellt.

Wie bereits berichtet, war der 44-Jährige am Morgen des 4. Oktobers 2011 in der Nähe seines Blumengeschäfts in den frühen Morgenstunden erschossen worden. Die Polizeidirektion Ulm setzte eine zeitweise 50-köpfige Sonderkommission mit der Be-zeichnung Blume ein, die mit Hochdruck die aufwändigen Ermittlungen und Maßnahmen durchführte. Zunächst ergab sich auch ein Tatverdacht gegen eine Frau aus dem familiären Umfeld des Opfers. Gegen sie erging deshalb Anfang November 2011 Haftbefehl. Die weiteren Ermittlungen entkräfteten den für eine Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdacht aber so weit, dass die Beschuldigte Mitte De-zember 2011 wieder auf freien Fuß kam.

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Tat aufgrund persönlicher Motive aus dem verwandtschaftlichen Umfeld des Mordopfers heraus begangen wurde. Für einen fremdenfeindlichen oder politisch motivierten Hintergrund haben sich keine An-haltspunkte ergeben.

Insgesamt wurden im Zuge der Ermittlungen über 600 Vernehmungen u.a. auch im Ausland (Türkei, Frankreich) geführt, weit über 100 Spuren und Hinweise wurden überprüft. Auch die Auslobung einer Belohnung führte letztlich nicht zur Überführung des Täters bzw. der Täter.

Sollten sich in der Zukunft neue erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben, wird das Verfahren umgehend von Amts wegen wieder aufgenommen. Dabei ist auch zu sehen, dass Mord nicht verjährt.

Fußleiste