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Anklage wegen Geiselnahme und schwerer Misshandlungen

Datum: 29.11.2007

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen Geiselnahme und schwerer Misshandlungen

 

Ulm. Geislingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 24-Jährigen und einen 30-Jährigen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

 

Nach dem Anklagevorwurf passten die beiden Angeschuldigten einen 19-jährigen Bekannten, den sie schon seit längerer Zeit drangsalierten, Anfang August 2007 in Geislingen ab und erpressten ihn um Geld. Hierzu bemächtigten sie sich ihres Opfers vor dessen Wohnung und verbrachten es in die Wohnung eines weiteren Bekannten. Um ihrer Forderung nach Geld Nachdruck zu verleihen, hielt einer der beiden eine brennende Zigarette nur wenige Zentimeter vor ein Auge des Entführten, während der andere dessen Kopf fixierte. Nach etwa einer Stunde musste der 19-Jährige telefonisch versuchen, unter einem Vorwand Geld bei seinen Familienangehörigen aufzutreiben. Als dies nicht zu einem sofortigen Bargeldfluss führte, brachten die beiden Angeschuldigten ihr Opfer auf den Dachboden eines weiteren Gebäudes, wo er geschlagen und getreten wurde. Die beiden jungen Männer bissen im weiteren Verlauf der Tat dem Geschädigten ins Ohr wie auch in dessen Nase, bespuckten ihn, traten ihm in den Unterleib und verletzten ihn mit einer brennenden Zigaretten an seiner Stirn. Zugleich wurde er fortlaufend damit bedroht, dass sie ihn umbringen würden.

 

Nach einem nochmaligen Ortswechsel fügten sie dem 19-Jährigen mit einem Teppichmesser eine Vielzahl stark blutender Schnittverletzungen im Bereich des Gesichts, des Hinterkopfs und des Unterarm zu. Als die Tortur insgesamt etwa sechs Stunden angedauert hatte, wurde er von den beiden Angeschuldigten zu einer Verwandten geschickt, um Bargeld zu holen. Diese Möglichkeit nutzte der Geschädigte zur Flucht.

 

Die beiden mutmaßlichen Täter bestreiten die Tatvorwürfe, räumen aber ein, zur Tatzeit mit dem Geschädigten zusammen gewesen zu sein. Sie sind jeweils wegen Gewaltdelikten vorbestraft und befinden sich in Untersuchungshaft.

 

§ 239b Strafgesetzbuch - Geiselnahme

(1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung von über einer Woche Dauer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

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