• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage gegen jungen Vater wegen Misshandlung seines Säuglings

Suchfunktion

Anklage gegen jungen Vater wegen Misshandlung seines Säuglings

Datum: 25.10.2007

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen jungen Vater wegen Misshandlung seines Säuglings

 

Ulm. Geislingen

 

Ein 19-jähriger Heranwachsender aus Geislingen muss sich wegen einer schweren Misshandlung seines zum Tatzeitpunkt fünf Monate alten Sohnes vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm verantworten.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft ihm vor, er habe Ende Juni 2007 sein schreiendes und nicht zu beruhigendes Kind mit beiden Händen so kräftig am Oberkörper gepackt und derart geschüttelt, dass der Säugling eine schwere Hirnverletzung (posttraumatische Hirnkontusion mit Epiduralblutungen) erlitt. Er habe die gravierenden Folgen seines Tuns - einschließlich des möglichen Todes seines Sohnes – zumindest billigend in Kauf genommen. Ohne ärztliche Hilfe, welche erst durch die vom Einkaufen zurückgekehrte Kindsmutter herbeigerufen wurde, wäre das Kind an den erlittenen Verletzungen gestorben. Trotz einer noch am selben Tag erfolgten Notoperation in einer Stuttgarter Spezialklinik führte das schwere Schütteltrauma zur Erblindung sowie einer körperlichen und geistigen Schwerstbehinderung des erst fünf Monate alten Jungen.

 

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung. Der nicht wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Angeschuldigte bestreitet, für den gesundheitlichen Zustand des Kindes verantwortlich zu sein. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Fußleiste