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Anklage gegen Rettungssanitäter wegen Diebstahls erhoben
Datum: 12.10.2007
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen Rettungssanitäter wegen Diebstahls erhoben
Ulm. Göppingen
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen mittlerweile 33-jährigen ehemaligen Rettungssanitäter des Deutschen Roten Kreuzes Göppingen Anklage zum Amtsgericht – Strafrichter – Göppingen erhoben. Ihm wird achtfacher Diebstahl, hiervon sieben Mal im besonders schweren Fall, vorgeworfen.
Der Angeschuldigte soll im Zeitraum von Februar 2005 bis März 2007 im Verlauf sieben einzelner Einsatzfahrten Notfallpatienten Bargeld bzw. die Geldbörse mitsamt Inhalt entwendet und dabei insgesamt über 1.500 € erbeutet haben. Hierbei habe er bewusst die Hilflosigkeit seiner Opfer infolge der vorhandenen Gebrechlichkeit bzw. Krankheit ausgenutzt. Ferner habe er aus Vorratsschränken des DRK Göppingen verschiedene Medikamente, darunter ein Narkosemedikament, entwendet.
Auf die Spur des 33-jährigen, bislang nicht einschlägig Vorbestraften kamen die Ermittler, als im Stuttgarter Zoo „Wilhelma“ zwei Geldbörsen von Bürgern aus Göppingen gefunden wurden. Die nachfolgenden Ermittlungen ergaben, dass beide Göppinger im selben Zeitraum vom Angeschuldigten in dessen Funktion als Rettungssanitäter versorgt und dabei wohl bestohlen wurden. Bei einer Durchsuchung des Kleiderspinds am Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie in seiner Wohnung konnten drei weitere zuvor entwendete Geldbörsen sichergestellt werden. Er selbst hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Über die Zulassung der Anklage hat das Amtsgericht Göppingen zu befinden.
§ 243 Strafgesetzbuch - Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (...)
6.) stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt.