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Haftbefehle gegen Fälscher - Millionenwerte gesichert
Datum: 11.10.2007
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm und der Polizeidirektion Ulm
Haftbefehle gegen Fälscher - Millionenwerte gesichert
Alb-Donau-Kreis/Ulm / Eine Bande, die seit 2004 im süddeutschen Raum mit gefälschten Versicherungsnachweisen gehandelt haben soll, haben Staatsanwaltschaft Ulm und Kriminalpolizei Ulm zerschlagen.
Nach umfangreichen Ermittlungen ergingen nun Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte aus Ulm und dem Landkreis Neu-Ulm. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Den beiden Haupttätern – einem 46-jährigen Arbeitslosen und einem Druckereibesitzer aus dem Landkreis Neu-Ulm - wird derzeit für den Zeitraum März bis September 2007 gewerbs- und bandenmäßige Urkundenfälschung in 32 Fällen zur Last gelegt. Den vier weiteren in Haft befindlichen Beschuldigten – darunter der Vater und die Ehefrau des Hauptverdächtigen – wird Beihilfe zur gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung durch die Übernahme des Vertriebs der Fälschungen und die Sicherung der hieraus erlangten Gelder zur Last gelegt.
Auslöser für die Ermittlungen war das auffällige Verhalten des 46-jährigen im Zusammenhang mit Einzahlungen auf ein Sparkonto. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Ulm ergaben, dass auch auf weitere Konten bei verschiedenen Banken im Großraum Ulm umfangreiche Bargeldeinzahlungen getätigt wurden. Inhaber dieser Konten waren der 46-jährige und dessen Angehörige. Obwohl allein die Ehefrau einer geringfügigen Beschäftigung nachging und ihr Gatte offiziell ohne Beschäftigung war, hatte sich auf zahlreichen Konten im In- und Ausland eine siebenstellige Summe angesammelt.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stellte der in Russland geborene 46-Jährige zusammen mit einem 58-jährigen in dessen Räumen im Landkreis Neu-Ulm falsche Bescheinigungen und Doppelkarten her. Für den Verkauf und die Verteilung an Autohändler und andere Abnehmer sollen insbesondere ein 24-Jähriger und ein 26-Jähriger, beide aus dem Landkreis Neu-Ulm, sowie ein 46-Jähriger aus dem Raum Günzburg gesorgt haben.
Bei Kontrollen zweier Abnehmer der Bescheinigungen in Schwabach und Pforzheim stellte die Polizei im Vorfeld der aktuellen Maßnahmen mehrere Hundert gefälschte Bescheinigungen für Ausfuhrkennzeichen und Versicherungsdoppelkarten sicher.
Am Dienstagmorgen durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft gleichzeitig 25 Wohnungen und Geschäftsräume in Ulm, im Alb-Donau-Kreis sowie in den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg, Biberach, Böblingen, Pforzheim und Calw. Dabei stellten sie mehr als 140.000 Euro, Bankunterlagen und kartonweise gefälschte Versicherungsunterlagen sicher, dazu Druckplatten und Druckzubehör. Auch Computer und Speichermedien nahmen die Fahnder mit, sie werden noch ausgewertet. Zeitgleich sicherten Finanzermittler bei den Beschuldigten bislang Werte von mehr als zwei Millionen Euro zur Vermögensabschöpfung.
§ 267 Strafgesetzbuch - Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.