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Antragsschrift wegen Tötung der Mutter ergangen

Datum: 05.10.2007

Kurzbeschreibung: 

Antragsschrift wegen Tötung der Mutter ergangen

Ulm. Alb-Donau-Kreis

Gegen einen 32-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Ulm bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm eine Antragsschrift mit dem Ziel, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, eingereicht. Die Anklagebehörde legt ihm zur Last, Anfang März 2007 im schuldunfähigem Zustand seine Mutter getötet und seine Großmutter lebensgefährlich verletzt zu haben.

In der elterlichen Wohnung habe der Beschuldigte in einem akuten psychotischen Zustand mit einem Messer vielfach sowohl auf seine Mutter, als auch auf seine Großmutter eingestochen, um diese zu töten. Die Großmutter habe überlebt, weil der 32-Jährige unvermittelt von weiteren Angriffen abgesehen und Hilfe herbeigerufen habe. Diese Taten seien unter dem Einfluss einer schizophrenen Störung erfolgt, was seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben habe.

Der seit Geburt hochgradig schwerhörige und deswegen sprachbehinderte Beschuldigte kann wegen der Taten, die er nach derzeitigem Kenntnisstand im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, nicht bestraft werden. Jedoch verfolgt die Staatsanwaltschaft das Ziel, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da aufgrund seiner Erkrankung eine Gefährdung für die Allgemeinheit bestehe.

Der 32-Jährige befindet sich aufgrund eines Unterbringungsbefehls seit der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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