Suchfunktion
Messerstecher von Arnegg wegen versuchten Mordes angeklagt
Datum: 02.10.2007
Kurzbeschreibung:
Messerstecher von Arnegg wegen versuchten Mordes angeklagt
Ulm. Alb-Donau-Kreis
Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes erhob die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage gegen einen 18-Jährigen zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm. Sein 15-jähriger Mittäter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Raubes verantworten.
In der Nacht des 01.07.2007 sollen die beiden Angeschuldigten einen für sie bis dahin Unbekannten zunächst geschlagen und ausgeraubt haben. Der 18-jährige Heranwachsende habe – abweichend vom gemeinsamen Tatplan – sodann mit einem Messer seinem Opfer erhebliche Verletzungen zugefügt. Diesem gelang es zwar noch, zum Hintereingang einer Gaststätte zu fliehen, in welcher er ein Zimmer angemietet hatte. Dort habe der Ältere der beiden u.a. in die Brust und in den Halsbereich des Verletzten gestochen und dessen Bargeld und den Schlüsselbund entwendet. Mit dem erbeuteten Schlüssel habe er sich Zutritt zum Zimmer seines Opfers in der Gaststätte verschafft und dort einen Laptop entwendet.
Seinem zwischenzeitlich regungslos am Boden liegenden Opfer habe der 18-Jährige anschließend noch wenigstens drei Mal mit dem Messer mit großer Wucht in die linke Seite des Oberkörpers gestochen, um diesen zu töten und ihn als Tatzeugen auszuschalten. Insgesamt habe der Heranwachsende zehn Stiche versetzt und sein Opfer dadurch lebensgefährlich verletzt. Die Halsschlagader sei nur knapp verfehlt worden. Der Überfallene erlitt einen Stich in den Herzbeutel sowie zwei Stiche in den linken Lungenflügel sowie weitere innere Verletzungen. Wäre er nicht umgehend ärztlich versorgt worden, wäre er innerhalb von 45 Minuten aufgrund Blutverlustes verstorben.
Der Heranwachsende, der sich seither in Untersuchungshaft befindet, räumt die Tat, soweit er sich erinnern könne, ein. In geringem Umfang ist er strafrechtlich bereits auffällig gewesen. Sein 15-jähriger Mittäter ist ebenfalls geständig und strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Die Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm hat nun über die Zulassung der Anklage sowie den weiteren Gang des Strafverfahrens zu befinden.