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Anklage gegen Vergewaltiger aus der Friedrichsau erhoben

Datum: 21.08.2007

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen Vergewaltiger aus der Friedrichsau erhoben

 

Ulm.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen 19-Jährigen Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Ihm wird Vergewaltigung im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchte sexuelle Nötigung in zwei Fällen zur Last gelegt.

 

Am 11.11.2006 soll der Heranwachsende in den Abendstunden auf Inlineskates auf dem Donauuferweg unterwegs gewesen sein. Auf der Neu-Ulmer Seite der Donau habe er eine 22 Jahre alte Joggerin bewusst von hinten angefahren und diese so zu Boden gebracht, um sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Sein Vorhaben sei aufgrund der lauten Hilfeschreie seines Opfers gescheitert, woraufhin der Angeschuldigte aus Angst vor der Entdeckung seiner Tat geflüchtet sei.

 

Nur etwa eine Stunde später beabsichtigte er – so der Anklagevorwurf und die insoweit geständige Einlassung des Heranwachsenden –, eine Joggerin in der zu dieser Zeit menschenleeren Friedrichsau zu vergewaltigen. Hierzu schlug er einer 28 Jahre alten Joggerin eine leere Flasche zwei Mal auf den Kopf und brachte sein Opfer zu Boden. Die aufgrund der Gewalteinwirkung eingeschüchterte Frau setzte sich aus Angst vor weiteren Schlägen kaum zur Wehr. Der 19-Jährige führte die junge Frau zu einer Bankreihe, wo er sie mit der Drohung, er habe ein Messer, zur Durchführung und Duldung sexueller Handlungen zwang.

 

Letztlich wirft die Anklagebehörde dem Heranwachsenden, nach welchem auch in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ gefahndet wurde, noch vor, am 02. Juni 2007 in den „Ehinger Anlagen“ in Ulm versucht zu haben, eine junge Frau zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Wiederum sei er auf Inlineskates von hinten an sein Opfer herangefahren und habe ihm gezielt zwischen die Beine gegriffen. Danach habe er die junge Frau mit beiden Armen fest gepackt und versucht, sie in ein angrenzendes Gebüsch zu zerren. Nur aufgrund der ständigen Gegenwehr seines Opfers habe der Angeschuldigte abgelassen und die Flucht ergriffen. Er konnte aber von einem aufmerksamen Anwohner, der durch die Schreie der jungen Frau alarmiert worden war, verfolgt und wenig später von der Polizei festgenommen werden.

 

Der Heranwachsende befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

 

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm entscheiden.

§ 177 Strafgesetzbuch: Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

.

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

 (...)

 (4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

   1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet (...).

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