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Staatsanwaltschaft setzt Belohnung zur Ermittlung und Ergreifung des Täters der Bombendrohung gegen das Bundeswehrkrankenhaus Ulm aus

Datum: 13.08.2007

Kurzbeschreibung: 

Staatsanwaltschaft setzt Belohnung zur Ermittlung und Ergreifung des Täters der Bombendrohung gegen das Bundeswehrkrankenhaus Ulm aus

 

Ulm.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat heute eine Belohnung von 5.000 Euro für die Ermittlung und Ergreifung desjenigen ausgesetzt, welcher am 16. Juli 2007 gegen 13.00 Uhr telefonisch eine Bombendrohung gegenüber dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm ausgestoßen hatte. Wegen der Bombendrohung mussten innerhalb kürzester Zeit etwa 600 Patienten in umliegende Krankenhäuser verlegt werden. Bei der anschließenden Absuche des Gebäudekomplexes wurden keine Sprengsätze aufgefunden.

 

Trotz bereits parallel mit der Räumung des Krankenhauses eingeleiteter umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen ist es bislang nicht gelungen, den anonymen Anrufer zu ermitteln. Die Ermittler setzen jetzt auf sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.

 Die Belohnung, über deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden wird, ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung  strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.

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