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Anklage gegen inhaftierten Bewährungshelfer zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm
Datum: 24.05.2007
Kurzbeschreibung:
Anklage gegen inhaftierten Bewährungshelfer zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm
Gegen einen Bewährungshelfer aus dem hiesigen Bezirk hat die Staatsanwaltschaft Ulm nun Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben.
Ihm wirft die Anklagebehörde nach Auswertung mehrerer hundert Bewährungsakten vor, seit Sommer 2004 bis Anfang des Jahres 2007 in 15 Fällen von seinen Probanden Geld für soziale Institutionen verlangt zu haben, damit die Einrichtungen Bescheinigungen über gemeinnützige Arbeit ausstellen und er diese inhaltlich falschen Bestätigungen dem Gericht vorlegt. Tatsächlich hat der insoweit geständige Beamte die Gelder aber für sich verbraucht und die entsprechenden Bescheinigungen selbst hergestellt. Außerdem soll er eine Probandin über die Erledigung der Bewährungsauflage getäuscht und von ihr noch über einen Zeitraum von einem halben Jahr nach Erfüllung der Absprache Zahlungen erhalten haben.
In weiteren 13 Fällen soll der in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Bewährungshelfer Gelder, die ihm von seinen Probanden zur Weiterleitung an die vom Gericht bestimmten Einrichtungen ausgehändigt worden waren, für eigene Zwecke verbraucht haben. Um diese Vorgehensweise zu verdecken, soll er 14 Bestätigungen über eingegangene Geldbeträge gefälscht und den zuständigen Gerichten vorgelegt haben.
Ferner soll der Beamte für mehrere seiner Probanden die Schuldenregulierung übernommen und seit 2003 in 78 Fällen Geldbeträge seiner Probanden veruntreut haben.
Durch diese ihm zur Last gelegten 126 Straftaten erlangte der Beamte von seinen ebenfalls mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Probanden über 40.000 €.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des 62-Jährigen als besonders schweren Fall der Bestechlichkeit in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 15 Fällen, gewerbsmäßigen Betrug in 19 Fällen, gewerbsmäßige Urkundenfälschung in 14 Fällen und gewerbsmäßige Untreue in 78 Fällen.
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr wurde beantragt.