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Drei Schüler wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Gewaltdarstellung angeklagt

Datum: 03.05.2007

Kurzbeschreibung: 

Drei Schüler wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Gewaltdarstellung angeklagt

 

Ulm. Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage drei 15-jährige Schüler aus dem Landkreis Göppingen wegen Gewaltdarstellung und Verbreitung pornografischer Schriften zum Amtsgericht – Jugendrichter – Göppingen angeklagt. Im Sommer und Herbst 2006 sollen sie mit ihren Mobiltelefonen via Bluetooth-Technologie sogenannte „Snuff“- und Pornovideos auf Handys minderjähriger Mitschüler übersandt bzw. diesen die Videoclips gezeigt haben. Unter einem Snuff-Film versteht man die Aufzeichnung eines Mordes, der zum Zweck der „Unterhaltung“ des Zuschauers begangen wurde. Vorliegend wurde eine in grausamer Weise erfolgte Hinrichtung eines Mannes dargestellt. Ferner wird ihnen zur Last gelegt, kurze Pornosequenzen in der gleichen Art und Weise anderen Minderjährigen zugänglich gemacht zu haben.

 

Die Jugendlichen haben neben einer Sanktion nach Maßgabe des Jugendstrafrechts mit der Einziehung der von ihnen genutzten Mobiltelefone zu rechnen.

 

§ 131 Strafgesetzbuch - Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

(...)

3.

einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 184 Strafgesetzbuch - Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.

einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht, (...)

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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