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Verantwortliche einer Göppinger Beratungsstelle wegen Untreue und Betruges angeklagt

Datum: 08.02.2008

Kurzbeschreibung: 

Verantwortliche einer Göppinger Beratungsstelle wegen Untreue und Betruges angeklagt

 

Ulm. Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter und gegen den Vorstandsvorsitzenden einer als gemeinnützigen Verein organisierten sozialen Beratungsstelle Anklage zum Schöffengericht Göppingen erhoben.

 

Dem hauptamtlichen Mitarbeiter, der als approbierter Psychologischer Psychotherapeut die Funktion des Beratungsstellenleiters ausübte, wird zur Last gelegt, er habe im Jahr 2004 beim Regierungspräsidium Stuttgart die Bewilligung eines Zuschusses für die Förderung von anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Höhe von 110.000 € beantragt, wobei er bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, dass zwei hauptberuflich angestellte Fachkräfte in Vollzeit der Förderung unterfielen. Tatsächlich habe der damalige Leiter der Beratungsstelle aber gewusst, dass die ausschließlich der Förderung unterfallende Schwangerschaftskonfliktberatung von der Beratungsstelle nicht im erforderlichen Umfang angeboten würde. Die Fördermittel wurden bewilligt, so dass dem Land Baden-Württemberg ein entsprechender Schaden entstand, der bis heute nicht beglichen worden ist.

 

Der damalige ehrenamtliche Vorstandsvorsitzende des Beratungsvereins versuchte im Jahr 2005, Zuschüsse in etwa gleicher Höhe bewilligt zu bekommen. Auch ihm war dabei bewusst, dass auf die letztlich beantragten über 110.000 € kein Anspruch bestand. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, nachdem das Regierungspräsidium über die mangelnde Beratungstätigkeit des Vereins informiert worden war. Im Hinblick auf den für das Jahr 2004 gestellten und bewilligten Zuschuss hatte er zudem versucht, mittels falscher Angaben eine Rückforderung der gewährten Gelder zu erreichen.

 

Ferner wirft die Anklagebehörde dem Leiter der Beratungsstelle vor, er habe im Zeitraum von Ende 2003 bis Anfang 2005 die ihm eingeräumte Verfügungsberechtigung über ein Vereinskonto missbraucht, um bei 36 Abhebevorgängen insgesamt über 19.000 € unberechtigt für sich zu vereinnahmen. In diesem Zusammenhang wird dem damaligen Vorstandsvorsitzenden zur Last gelegt, trotz Kenntnis der erfolgten Untreuehandlungen seines Mitarbeiters dessen Kontovollmacht entgegen eines gefassten Vorstandsbeschlusses nicht entzogen zu haben. Dadurch habe er ihm 19 der 36 unberechtigten Geldabhebungen ermöglicht.

 

Die beiden Angeschuldigten, die bislang nicht vorbestraft sind, haben sich nur zu einzelnen Tatvorwürfen geäußert und dabei eine Schuld jeweils von sich gewiesen.

 

Rechtlich würdigt die Staatsanwaltschaft das Verhalten des Psychotherapeuten u.a. als Untreue in 36 Fällen und Betrug, das des Vorstandsvorsitzenden als Beihilfe zur Untreue in 19 Fällen und versuchten Betrug in zwei Fällen.

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