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Staatsanwaltschaft dankt couragiertem Zeugen und Helfer - Belohnung zuerkannt.

Datum: 17.04.2008

Kurzbeschreibung: 

Staatsanwaltschaft dankt couragiertem Zeugen und Helfer - Belohnung zuerkannt.

 

Ulm.

 

„Unsere Gesellschaft bedarf solcher Bürger wie Sie, die nicht wegschauen, sondern hinschauen und helfend eingreifen.“ Mit diesem Appell an bürgerschaftliche Zivilcourage dankte Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Zieher im Ulmer Justizhochhaus Dr. Sebastian Feuerlein, der „als außerordentlich engagierter und umsichtiger Zeuge“ mitgeholfen hatte, den Friedrichsau-Vergewaltiger seiner Taten zu überführen.

 

Zur Erinnerung: Am 11.11.2006 hatte ein bis zu diesem Zeitpunkt noch unbekannter Täter in der Ulmer Friedrichsau eine junge Frau niedergeschlagen und vergewaltigt. Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, setzte die Staatsanwaltschaft Ulm eine Belohnung in Höhe von 3.000 € aus. Am 02.06.2007 kam es im Bereich der „Ehinger Anlagen“ in Ulm zu einer weiteren sexuellen Nötigung. Dr. Sebastian Feuerlein war Tatzeuge, verfolgte den Täter mit seinem Fahrrad und gab zeitgleich der Polizei über sein Handy die maßgeblichen Hinweise, um den Sexualtäter noch in Tatortnähe festnehmen zu können. Der Mann, dem  schließlich beide Taten nachgewiesen werden konnten, wurde durch das Landgericht Ulm zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt. Mitte März 2008 verwarf der Bundesgerichtshof die seitens des Angeklagten hiergegen eingelegte Revision.

 

„Dass dieser Täter seiner gerechten Strafe zugeführt werden konnte, ist zu einem Großteil dem geistesgegenwärtigen Handeln von Dr. Sebastian Feuerlein zu verdanken“, hob auch Oberstaatsanwältin Brigitte Lutz, welche die Ermittlungen leitete, das Ermittlungsverfahren durch Erhebung der Anklage zum Landgericht Ulm abschloss und die Anklage in der Hauptverhandlung vertrat, hervor.

 

 Informationen zu Aussetzungen von Belohnungen:

Für die Mitwirkung bei der Aufklärung von andernfalls nicht oder nur schwer aufklärbaren Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Belohnungen aussetzen. Die Höhe der Belohnung liegt dabei im Ermessen des Behördenleiters. Die Aussetzung von Belohnungen erfolgt stets nur für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Regelmäßig ergeht eine solche Entscheidung erst nach rechtskräftiger Erledigung der Strafsache.

 

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