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Anklage wegen Überfallserie auf Getränkemarktfilialen

Datum: 06.05.2008

Kurzbeschreibung: 

Anklage wegen Überfallserie auf Getränkemarktfilialen

 

Ulm. Alb-Donau-Kreis

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen zwei 18 und 20 Jahre alte Heranwachsende Anklage zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen einer Serie von Raubüberfällen auf Filialen einer Getränkemarktkette erhoben.

 

Die Anklagebehörde  wirft den beiden jungen Männern vor, in arbeitsteiliger Weise im Zeitraum von August 2007 bis Ende Januar 2008 fünf Filialen der Fa. Finkbeiner in Westerstetten, Schelklingen, Staig-Altheim, Ulm-Einsingen und Oberdischingen überfallen zu haben, wobei die letzte Tat im Versuchsstadium endete. Bei ihren Taten waren die beiden Angeschuldigten maskiert und mit einer mit Reizstoffmunition geladenen Schreckschusspistole bewaffnet. Während der 20-Jährige Kunden und Mitarbeiter des jeweiligen Getränkemarktes mit seiner Waffe bedrohte und zur Herausgabe von jeweils etwas mehr als 1000 € zwang, wartete der 18-Jährige in drei Fällen in einem vor dem Getränkemarkt stehenden Fluchtfahrzeug. Das erbeutete Bargeld teilten sich die beiden jeweils hälftig. In einem Fall schlug der 20 Jahre alte Mann einem Kunden, welcher sich zwar auf den Boden gelegt, von dort aber versucht hatte, sich Details vom Täter einzuprägen, mit dem Fuß mit voller Wucht ins Gesicht. Der Zeuge erlitt eine Nasenbeinprellung und blieb benommen liegen.

 

Beim geplanten Überfall auf den Getränkemarkt in Oberdischingen war der 18-Jährige gerade im Begriff, die Filiale maskiert zu betreten, als er von observierenden Polizeibeamten gestellt wurde. Zwar gelang ihm und seinem 20 Jahre alten Mitangeschuldigten zunächst noch die Flucht. Kurze Zeit später konnte jedoch zuerst der 20-Jährige, einen Tag später auch der 18-Jährige festgenommen werden.

 

In rechtlicher Hinsicht wirft die Staatsanwaltschaft den beiden vollumfänglich geständigen Heranwachsenden gemeinschaftlichen schweren Raub in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und erpresserischen Menschenraub sowie schwere räuberische Erpressung in drei Fällen, davon in einem Fall in der Form des Versuchs vor.

 

Die beiden jungen Männer, von welchen der 20-Jährige bereits einschlägig vorbestraft ist, befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

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