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Haftbefehle gegen 18-jähriges Brüderpaar

Datum: 26.05.2008

Kurzbeschreibung: 

Haftbefehle gegen 18-jähriges Brüderpaar

 

Ulm. Alb-Donau-Kreis

 

Am vergangenen Samstag wurde ein 18 Jahre altes, ausgesprochen aggressives Geschwisterpaar aus Ulm vorläufig festgenommen. Die beiden wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm der Haftrichterin des Amtsgerichts Ulm vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen.

 

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörde sind die beiden Heranwachsenden dringend verdächtig, in der Nacht auf den 18. Mai 2008 in Berghülen zunächst einen 15-Jährigen gemeinschaftlich geschlagen und getreten zu haben. Dabei bedrohte einer der Zwillinge den Geschädigten mit einem Teppichmesser. Als ein 17-Jähriger helfend intervenieren wollte, traten und schlugen die beiden Beschuldigten diesen ebenfalls. Einem weiteren Zeugen der Gewalttat hielt einer der Brüder ein Messer an den Hals, um ihn von einem Eingreifen abzuhalten.

 

Das 15 Jahre alte Opfer erlitt u.a. eine Platzwunde am Hinterkopf, welche mit sechs Stichen genäht werden musste. Zwei seiner Schneidezähne sitzen nunmehr locker, seine Ober- und Unterlippe wie auch sein Trommelfell waren aufgeplatzt. Der 17-Jährige kam mit Prellungen des Brustkorbs wie auch der Wangenknochen und mehreren Schnittwunden am Hinterkopf davon.

 

Einer der Zwillinge hatte im Verlauf des Tattages in bedrohender Weise auf einen Zeugen eingewirkt, was die Annahme des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr begründete. Im Übrigen ist nach der Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft und den Haftrichter bei beiden Beschuldigten der Haftgrund der Wiederholungsgefahr gegeben. Neben einschlägigen Vorstrafen sind gegen die beiden Brüder noch weitere Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig, welche zum Teil in wenigen Wochen bereits zur Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Ulm anstehen.

 

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