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Haftbefehl gegen Altenpflegerin wegen Totschlags

Datum: 15.05.2008

Kurzbeschreibung: 

Haftbefehl gegen Altenpflegerin wegen Totschlags

Ulm

 

Eine 47 Jahre alte Altenpflegerin wurde wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm wirft der Frau vor, Anfang Januar 2008 in einem Ulmer Alters- und Pflegeheim während ihrer Nachtwache eigenmächtig ein Beatmungsgerät, welches die künstliche Beatmung eines Pflegepatienten übernommen hatte, abgestellt zu haben. Da der 69-jährige Patient krankheitsbedingt handlungsunfähig und zu eigenständigem Atmen nicht mehr in der Lage war, sei er kurze Zeit später erstickt, was von der Beschuldigten auch als zwangsläufige Folge ihres Handelns erkannt worden sei. Als Motiv nimmt die Ermittlungsbehörde an, dass sich die gelernte Altenpflegerin, welche den Vorwurf bestreitet, durch andauernde Alarme des Beatmungsgeräts gestört gefühlt habe.

 

Nachdem die Ermittlungen den Tatverdacht bekräftigt hatten, beantragte die Staatsanwaltschaft Ulm nunmehr den Erlass eines Haftbefehls, welchen der Haftrichter des Amtsgerichts Ulm wegen bestehender Fluchtgefahr erließ. Nach der vorläufigen Festnahme der Beschuldigten am gestrigen Mittwoch setzte die zuständige Haftrichterin den Haftbefehl in Vollzug. Die Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.

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