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Staatsanwaltschaft erstrebt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Totschlags

Datum: 19.06.2008

Kurzbeschreibung: 

Staatsanwaltschaft erstrebt Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Totschlags

 

Ulm. Landkreis Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm den Antrag gestellt, die Unterbringung eines 40 Jahre alten Polizeibeamten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann im Februar diesen Jahres in schuldunfähigem Zustand mit einem Messer seine Schwester lebensgefährlich verletzt und den 17-jähringen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin getötet hat.

 

Der Polizeikommissar hatte am 16. Februar 2008 in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in einem Teilort von Bad Ditzenbach zunächst versucht, sich mit einem Küchenmesser das Leben zu nehmen. Als sowohl seine anwesende Schwester als auch seine Lebensgefährtin bemüht waren, ihn von seinem Vorhaben abzubringen und ihm das Messer wegzunehmen, stach er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – in schuldunfähigem Zustand wenigstens drei Mal kräftig auf seine Schwester ein. Ein Stich durchdrang den linken Oberarm; weitere Stiche fügten ihr lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Rückens und am Thorax zu.

 

Als sich der 17-jährige Sohn seiner Lebensgefährtin schlichtend einmischte, versetzte der 40-Jährige diesem mit einem weiteren Messer, das er zwischenzeitlich aus der Küche geholt hatte, mit großer Wucht einen Stich in den linken Oberbauch, wodurch die Leber- und Milzschlagader durchtrennt wurde. Diese schwere Gefäßverletzung konnte trotz einer sofort in die Wege geleiteten Notoperation in einer Ulmer Klinik nicht behoben werden, so dass der 17-Jährige wenige Stunden nach der Tat verstarb. Die Schwester des Mannes konnte notoperativ versorgt werden und überlebte.

 

Nach der vorläufigen Beurteilung des mit der psychiatrischen Begutachtung beauftragten Sachverständigen litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer Psychose, deren Ursache noch nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Diese führte - nicht ausschließbar - zu einem Verlust seiner Steuerungsfähigkeit, so dass er nach derzeitigem Stand der Dinge mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann. Jedoch verfolgt die Staatsanwaltschaft das Ziel, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, da aufgrund seiner Erkrankung eine Gefährdung für die Allgemeinheit bestehe.

 

Der 40-Jährige befindet sich aufgrund eines Unterbringungsbefehls in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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