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Kein Anfangsverdacht hinsichtlich der Strafanzeige gegen IHK-Präsidenten
Datum: 27.06.2008
Kurzbeschreibung:
Kein Anfangsverdacht hinsichtlich der Strafanzeige gegen IHK-Präsidenten
Ulm.
In der örtlichen Presse wurde am 19. Juni 2008 verlautbart, dass bei der Staatsanwaltschaft Ulm eine Strafanzeige wegen Untreue eingegangen sei, welche sich gegen Dr. Peter Kulitz in seiner Funktion als Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm richte. Dies trifft nicht zu. Der Vorwurf richtet sich – wie von Anfang an seitens der Staatsanwaltschaft betont - vielmehr gegen Dr. Peter Kulitz als Privatperson; sie betrifft eine Streitigkeit unter nahen Angehörigen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung.
Der Strafanzeige wurde mangels Anfangsverdachts ohne weitere Ermittlungen keine Folge gegeben, da keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen.
