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Tragischer Unfall auf Pferdekoppel hat strafrechtliche Folgen - Anklage gegen Reiterhofbetreiber wegen fahrlässiger Tötung

Datum: 31.07.2008

Kurzbeschreibung: 

Tragischer Unfall auf Pferdekoppel hat strafrechtliche Folgen -  

Anklage gegen Reiterhofbetreiber wegen fahrlässiger Tötung

 

Ulm. Landkreis Göppingen

 

Gegen den 50 Jahre alten Betreiber eines Reiterhofes im Landkreis Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zum Amtsgericht Göppingen wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Dies deshalb, weil am 2. Juni 2008 ein 11 Jahre altes Mädchen auf dem vom Angeschuldigten betriebenen landwirtschaftlichen Anwesen von einem Pferd tödlich getroffen wurde.

 

Der 50-Jährige wollte – so der Anklagevorwurf – drei Pferde von der Koppel in den Stall zurückbringen, wobei eine zwei Jahre alte Stute von einem 14-jährigen Mädchen geführt wurde. Das 11 Jahre alte Mädchen und ein weiteres Kind liefen hinter der noch sehr jungen Stute her, was der Angeschuldigte zum Anlass nahm, die beiden Kinder darauf hinzuweisen, einen ausreichenden Abstand zu den Pferden zu halten. Ungeachtet dieser Ermahnung blieben die beiden jedoch in unmittelbarer Nähe der Stute, welche plötzlich mit beiden Hinterläufen ausschlug, dabei die 11-Jährige im Bereich des Bauches traf und wegschleuderte.

 

Das Mädchen erlitt einen schwere innere Verletzungen. Trotz unverzüglicher notärztlicher Versorgung und einer Notoperation in der Klinik am Eichert in Göppingen verstarb es aufgrund des massiven Blutverlustes noch am selben Tag.

 

Dem Angeschuldigten wirft die Anklagebehörde, die die Tragik des Geschehens nicht verkennt, vor, nicht in ausreichender Weise dafür gesorgt zu haben, dass die Kinder einen genügenden Sicherheitsabstand zu dem Pferd einhielten. Auch wenn er die Kinder zunächst entsprechend ermahnt hatte, verhinderte er doch nicht, dass diese – von ihm unkontrolliert – neben und hinter der Stute hergingen. Um die Gefahr einer Schädigung der Kinder zu beseitigen, hätte er die Kinder besser im Auge behalten und dafür sorgen müssen, dass sie den nötigen Sicherheitsabstand zu der Stute einhalten.

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