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Anklage gegen privaten Briefzusteller wegen Falschbeurkundung im Amt und Verletzung des Postgeheimnisses

Datum: 24.09.2008

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen privaten Briefzusteller wegen Falschbeurkundung im Amt und Verletzung des Postgeheimnisses

 

Ulm. Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage gegen einen mittlerweile 33 Jahre alten ehemaligen Briefzusteller Anklage zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Göppingen erhoben. Sie wirft dem als Subunternehmer eines privaten Brief- und Paketzustellers tätigen Angeschuldigten vor, er habe Postzustellungsaufträge diverser Behörden und Gerichte bewusst nicht durchgeführt und gleichwohl wahrheitswidrig die ordnungsgemäße Zustellung auf den Zustellungsurkunden vermerkt.

 

Im Zeitraum von Frühjahr bis Sommer 2007 sei er in mindestens 179 Fällen so vorgegangen. Zum Teil habe er auch einen ebenfalls angeklagten 20 Jahre alten Mitarbeiter beauftragt, entsprechend zu verfahren. Betroffen waren Schreiben zahlreicher baden-württembergischer Gerichte und sonstiger Behörden. Die Briefe vernichtete er oder gab sie einer ebenfalls mitangeklagten 43 Jahre alten Gehilfin zur Aufbewahrung.

 

Die Anklagebehörde wertet die Taten im Hinblick auf die Wahrnehmung übertragener öffentlicher Aufgaben jeweils als Falschbeurkundung im Amt in Tateinheit mit Verletzung des Postgeheimnisses und Betrug. Da sich die Anklage auch gegen einen 20-Jährigen, also einen Heranwachsenden richtet, ist das Jugendschöffengerichts Göppingen mit dem Verfahren befasst.

 

Der Hauptangeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. 

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