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Anklage gegen mutmaßliche ungarische Geldfälscherbande

Datum: 08.10.2008

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen mutmaßliche ungarische Geldfälscherbande

 

Ulm.

 

Gegen drei ungarische Staatsangehörige im Alter von 24, 25 und 30 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Sie legt ihnen u.a. gewerbs- und bandenmäßige Geldfälschung in sechs Fällen zur Last.

 

Die drei Angeschuldigten zerteilten – so der Anklagevorwurf – 200-Euro- und 500-Euro-Noten im Verhältnis von etwa 51% zu 49%. Die „49%-Anteile“ fügten sie sodann mit einem durchsichtigen Klebeband zu sogenannten „Systemnoten“ gleichen Werts, welche als Falschgeld zu werten sind, zusammen und brachten diese Falschgeldnoten durch Einkäufe im süddeutschen Raum in Umlauf. Die „51%-Hälften“ tauschten sie bei zahlreichen Filialen der Deutschen Bundesbank in reguläre Geldnoten um. Sie machten sich hierbei die Vorgabe der Europäischen Zentralbank (Beschluss vom 20.03.2003, vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 25.03.2003, L78/Seite 18, Art. 3 Abs. 1a) zunutze, wonach die Nationalen Zentralbanken schadhafte oder beschädigte Eurobanknoten umtauschen müssen, wenn mehr als 50% einer Banknote vorgelegt werden, es sei denn, die Beschädigung wurde vorsätzlich herbeigeführt.

 

Insgesamt sollen sie im Juli und August 2008 12 echte Geldscheine im Nennwert von 5.400 € nach ihrem Plan zerteilt und daraus sechs Systemscheine gefertigt haben. Als sie eine 51%-Hälfte bei der Ulmer Filiale der Deutschen Bundesbank umtauschen wollten, wurden zwei der mutmaßlichen Bandenmitglieder gefasst. Der dritte Beschuldigte konnte wenige Tage später festgenommen werden.

Die Vorlage der 51%-Hälften bei der Deutschen Bundesbank stellt jeweils einen Betrug dar.

 

Ihnen wird ferner ein Einbruchsdiebstahl in eine Stuttgarter Modeboutique vorgeworfen, wo sie Anfang August 2008 Gegenstände im Wert von knapp 10.000 € erbeutet haben sollen. Nahezu die gesamte Diebesbeute konnte bei den Angeschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden, sichergestellt werden.

 

Die Identität eines mutmaßlichen Bandenmitglieds ist bislang noch ungeklärt. Da die Überprüfung der von ihm angegebenen Personalien ergeben hatte, dass diese unrichtig sind, wurde ein Personenfeststellungsverfahren eingeleitet.

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