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Drogenkurier wegen Einfuhr von knapp 20 Kilogramm Heroinimitaten zur Großen Strafkammer angeklagt

Datum: 16.12.2008

Kurzbeschreibung: 

Drogenkurier wegen Einfuhr von knapp 20 Kilogramm Heroinimitaten zur Großen Strafkammer angeklagt

 

Ulm.

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat dieser Tage einen 54 Jahre alten bulgarischen Staatsangehörigen wegen versuchter unerlaubter Einfuhr und Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm angeklagt.

 

Nach dem Vorwurf der Anklagebehörde reiste der Angeschuldigte Anfang August 2008 aus Österreich kommend in das Bundesgebiet ein, wo er in Ulm kontrolliert wurde. Er führte in der Seitenverkleidung seines Pkws 28 Päckchen mit einem Gewicht von insgesamt knapp 20 Kilogramm mit sich, wobei er davon ausgegangen war, dass es Heroin sei. Tatsächlich handelte es sich lediglich um ein Gemisch aus Koffein, Paracetamol und Saccharose, welches aber mit Farbstoff derart eingefärbt war, dass es Heroin täuschend ähnlich sah. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Heroinimitate gewinnbringend an Abnehmer veräußert werden sollten.

 

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung macht sich auch derjenige wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar, der irrig annimmt, mit „Heroin“ zu handeln, obwohl es sich tatsächlich um „harmlose“ Streckmittel handelt. Der Angeschuldigten hat sich deshalb wegen versuchter Einfuhr und wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor Gericht zu verantworten.

 

Der 54-Jährige, der sich in Untersuchungshaft befindet, gab an, nicht zu wissen, wie „das Heroin“ in seinen Pkw gekommen sei.

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