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Anklage gegen Hundehändler wegen Tierquälerei -Untersuchungshaft heute angeordnet

Datum: 19.12.2008

Kurzbeschreibung: 

Ulm. Geislingen

 

Gegen einen 54 Jahre alten Mann aus einem Geislinger Ortsteil hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht - Geislingen erhoben. Im Zusammenhang mit einem von ihm betriebenen Tierhandel soll er in der Zeit von März 2007 bis Juni 2008 wenigstens 150 Welpen der Rassen Westhighland-Terrier, Yorkshire-Terrier und Shih-Tzu in Ungarn erworben haben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass die Jungtiere bereits nach fünf Wochen und somit verfrüht von den Muttertieren getrennt worden seien. Dies führte u.a. dazu, dass die Tiere nahezu ausnahmslos erkrankten. Zudem waren sie nicht geimpft. Den Transport der Tiere aus Ungarn nach Deutschland habe der Angeschuldigte in ungeeigneter Weise in seinem Pkw-Kofferraum durchgeführt.

 

Als er die Welpen verkauft habe, habe er den Käufern verschwiegen, dass die Tiere in einem desolaten Gesundheits- und Ernährungszustand seien und dass diese augenblicklich hohe Tierarztkosten verursachten und zum Teil bereits nach kürzester Zeit verendeten. In seinen Annoncen vermittelte er vielmehr in täuschender Absicht den Eindruck, er veräußere gesunde und preiswerte Rassehunde. Insgesamt erzielte er hieraus einen Umsatz von zumindest 60.000 €. Den Tieren bereitete er - so der Vorwurf - durch den Transport von Ungarn nach Deutschland, die frühe Trennung von den Muttertieren und die Nichtbehandlung ihrer Erkrankungen langanhaltende Schmerzen und Leiden bzw. den frühen Tod.

 

Die Anklagebehörde wertet dieses Verhalten als gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil seiner Kunden in 13 Fällen in Tateinheit jeweils mit Tierquälerei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm erließ das Amtsgericht Geislingen Haftbefehl gegen den bereits vorbestraften Angeschuldigten. Dieser räumte vor dem Haftrichter die Vorwürfe zum Teil ein. Der 54-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.

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