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Reinigungsmittel statt Mineralwasser ausgeschenkt - Strafbefehl gegen Ulmer Gastwirt

Datum: 26.11.2010

Kurzbeschreibung: 

Reinigungsmittel statt Mineralwasser ausgeschenkt - Strafbefehl gegen Ulmer Gastwirt

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat gegen den Betreiber des Ulmer Lokals, in welchem am 07.09.2010 einem Gast versehentlich ein laugenhaltiges Reinigungsmittel statt des bestellten Mineralwassers serviert worden war, den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Auf Grund der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der 41-jährige Gastwirt das Reinigungsmittel unter Missachtung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in leere Mineralwasserflaschen abgefüllt und diese im Bereich der Schanktheke aufbewahrt hat. Dies habe in vorhersehbarer und vermeidbarer Weise dazu geführt, dass ein Kellner des Lokals nach der Aufnahme einer Bestellung die Flaschen verwechselt habe. Die 39-jährige Gaststättenbesucherin, welche das vermeintliche Getränk konsumierte, erlitt lebensgefährliche Verätzungen im Mund- und Rachenraum sowie im Bereich der Speiseröhre und der Magenschleimhaut. Sie befand sich bis zum 24.09.2010 im Krankenhaus und bedarf weiterer ärztlicher Behandlung.

Das Amtsgericht Ulm hat den unter anderem auf den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gestützten Strafbefehl, welcher eine 10-monatige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße in vierstelliger Höhe vorsieht, mittlerweile erlassen. Ob der Strafbefehl von dem Gastwirt akzeptiert wird, ist noch nicht bekannt.

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