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Strafbefehlsantrag gegen Münchner Architekten und leitenden Mitarbeiter der Stadt Ulm

Datum: 12.11.2010

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehlsantrag gegen Münchner Architekten und leitenden Mitarbeiter der Stadt Ulm

Ulm. München

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat im Verfahren gegen einen nunmehr 60-jährigen Münchner Architekten wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie einen leitenden Mitarbeiter der Stadt Ulm wegen Beihilfe hierzu beim Amtsgericht - Strafrichter - Ulm den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Aufgrund der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Architekt im Februar 2009 200.000 € in bar abhob und einen weiteren Betrag in Höhe von 500.000 € von einem seiner Konten auf ein Privatkonto des städtischen Mitarbeiters überweisen ließ, um diese Gelder dem zwangsweisen Zugriff des Finanzamts München zu entziehen. In Kenntnis dieser Umstände habe der städtische Mitarbeiter sein Konto zur Verfügung gestellt und erst im November desselben Jahres das ihm überlassene Geld auf Geheiß des Architekten wieder zurücktransferiert.

Entgegen des ersten Verdachts stand diese Überweisung in keinem Zusammenhang mit den Dienstgeschäften des städtischen Mitarbeiters. Jedoch wertet die Staatsanwaltschaft dessen Tun als strafbare Beihilfehandlung zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung. Hinsichtlich des städtischen Mitarbeiters beantragte sie eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Gegen den Architekten wurde eine 8-monatige Bewährungsstrafe beantragt, welche von einer Geldauflage im unteren sechsstelligen Bereich flankiert wird.

Das Amtsgericht Ulm hat den Strafbefehl antragsgemäß erlassen. Nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Informationen hat einer der beiden Beschuldigten bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

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