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Anklage gegen ehemaligen Ulmer Rechtsanwalt wegen schweren Betrugs und Untreue

Datum: 11.10.2010

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen ehemaligen Ulmer Rechtsanwalt wegen schweren Betrugs und Untreue

Ulm.

Gegen einen nunmehr 60 Jahre alten Juristen aus Ulm, der bis Anfang 2009 auch als Rechtsanwalt zugelassen war, hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Ulm erhoben. Er soll Banken in beträchtlichem Umfang betrogen haben.

Nach dem Anklagevorwurf täuschte der Jurist bei diversen Kreditgeschäften die darlehensgewährenden Bankinstitute, indem er bewusst unrichtige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen sowie zu den Verwertungsmöglichkeiten der zu finanzierenden Immobilien machte. Auf diese Weise habe er bereits im Herbst 2006 eine Bank in Augsburg in Höhe von über 100.000 € geschädigt. Im Herbst 2007 habe er sodann eine Immobilie, die in der Ulmer Innenstadt gelegen ist, mit Fremdmitteln finanziert und sich weitere Darlehen bewilligen lassen, wobei diese insbesondere für Umbau- und Renovierungsarbeiten bestimmt sein sollten. Tatsächlich habe der Jurist - zusammen mit Hilfe eines 40-jährigen Mitangeschuldigten - überwiegende Teile der Darlehensgelder zum Bestreiten privater oder anderer Verbindlichkeiten genutzt. Hierbei sei ein Schaden von über einer halben Million Euro entstanden. Diese Darlehensverbindlichkeiten habe der ehemalige Ulmer Anwalt sodann im Sommer 2008 über eine weitere Ulmer Bank abgelöst und wiederum darüber hinaus gehende Darlehen bewilligt bekommen, so dass hier ein Gesamtschaden von nahezu einer Million Euro entstanden sei.

Ferner habe der Jurist seit Ende des Jahres 2008 im Zusammenhang mit dem Angebot eines Fachanwaltsfernlehrgangs zumindest 9 Lehrgangsteilnehmer in Höhe von über 19.000 € betrogen sowie  Gelder einer Mandantin in Höhe von 9.000 €, welche der ehemalige Anwalt an diese hätte auskehren müssen, veruntreut.

Der ehemalige Anwalt, der sich seit April diesen Jahres in Untersuchungshaft befindet, ließ sich bislang nur rudimentär zu den Tatvorwürfen ein. Der 40-jährige Mitangeschuldigte macht von seinem Rechts auf Aussageverweigerung Gebrauch.

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