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Strafbefehl gegen lettischen Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Datum: 17.09.2010

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehl gegen lettischen Autofahrer wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Ulm.

Gegen einen 21-jährigen Letten hat die Staatsanwaltschaft Ulm den Erlass eines Strafbefehls wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort beantragt, welchen das Amtsgericht Ulm entsprechend erließ. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten zur Bewährung festgesetzt.

Wie berichtet, war der 21-Jährige Ende August 2010 wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft genommen worden. Es bestand der Verdacht, dass er auf der Flucht von einer Unfallstelle im Bereich des Parkplatzes des Fachmarktzentrums in der Blaubeurer Straße in Ulm einen sich ihm in den Weg stellenden Passanten über- bzw. angefahren haben soll. Die Ermittlungen bestätigten generell den Verdacht in Bezug auf den Vorfall; selbst gutachterlich beraten konnte jedoch der exakte Ablauf des Geschehens nicht geklärt werden, so dass dem jungen Mann letztlich ein Tötungsvorsatz nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen war. Es verbleibt freilich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Zustellung des Strafbefehls des Amtsgerichts Ulm wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Lette auf freien Fuß gesetzt. Seinen Führerschein behielt die Behörde jedoch ein.

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