• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Nach Schlägerei mit Baseballschläger: Anklage gegen 23-Jährigen wegen versuchten Totschlags

Suchfunktion

Nach Schlägerei mit Baseballschläger: Anklage gegen 23-Jährigen wegen versuchten Totschlags

Datum: 01.02.2010

Kurzbeschreibung: 

Nach Schlägerei mit Baseballschläger: Anklage gegen 23-Jährigen wegen versuchten Totschlags

Ulm. Göppingen

Einen 23 Jahre alten serbisch-montenegrinischen Mann aus dem Landkreis Göppingen hat die Staatsanwaltschaft Ulm zur Großen Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung in sieben tateinheitlichen Fällen angeklagt. Mit ihm müssen sich drei 20-jährige Mitangeschuldigte wegen einer tätlich ausgetragenen Auseinandersetzung Anfang April des vergangenen Jahres verantworten.

Am 5. April 2009 sollen die angeklagten jungen Männer in den Abendstunden in Göppingen im Bereich des Schillerplatzes sieben Männer türkischer Abstammung angegriffen und dabei zum Teil erheblich verletzt haben. Der Hauptvorwurf richtet sich gegen den 23-Jährigen. Der Anklage zu Folge schlug er mit einem Baseballschläger auf seine unbewaffneten Gegner ein, traf dabei einen jungen Mann massiv am Kopf, so dass dieser knöcherne wie auch stark blutende Kopfverletzungen erlitt. Obwohl er sodann erkannt habe, dass sein Opfer bereits schwer verletzt  war, habe er nochmals zu einem wuchtigen Schlag mit seinem Baseballschläger ausgeholt und kräftig in Richtung des Kopfes seines Opfers zugeschlagen. Nur aufgrund des geistesgegenwärtigen Eingreifens des Bruders des Opfers konnte dieser ansonsten möglicherweise tödliche Schlag abgelenkt werden. Jedenfalls habe der 23-Jährige den Tod seines Kontrahenten zumindest billigend in Kauf genommen.

Durch den ersten Schlag mit dem Baseballschläger erlitt der junge Mann schwerwiegende Kopfverletzungen, so dass ihm sogar Metallimplantate eingesetzt werden mussten. Sein Bruder erlitt bei seiner Nothilfe eine Schulterluxation.

Weder der 23-Jährige, der wegen Gewaltdelikten bereits vorbestraft ist,  noch seine 20-jährigen Mitangeschuldigten, die wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurden, haben sich zu den Tatvorwürfen geäußert. Einen gegen den Serben erlassenen Haftbefehl setzte der Haftrichter gegen Auflagen außer Vollzug. Da die Mitangeschuldigten noch Heranwachsende sind, ist die Große Jugendkammer des Landgerichts zuständig.

Fußleiste