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Haftbefehle gegen Mutter und deren Lebensgefährten im Fall des verstorbenen Kindes Raphael außer Vollzug gesetzt

Datum: 16.09.2011

Kurzbeschreibung: 

Haftbefehle gegen Mutter und deren Lebensgefährten im Fall des verstorbenen Kindes Raphael außer Vollzug gesetzt

Ulm. Geislingen/Steige

Im Verlauf dieser Woche setzte der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Ulm auf Antrag der Ulmer Staatsanwaltschaft die beiden Haftbefehle gegen die Mutter des verstorbenen 4-jährigen Raphaels und gegen deren Lebensgefährten gegen Auflagen außer Vollzug.

Wie bereits berichtet, hatte die jetzt 24 Jahre alte Kindsmutter am 12. März diesen Jahres über den Notdienst einen Notarzt für ihren 4-jährigen Buben angefordert. Der Junge, der einen Herz-Kreislaufstillstand erlitten hatte, konnte zwar vom Notarzt noch reanimiert werden und wurde anschließend in eine Spezialklinik nach Tübingen geflogen. Dort verstarb der Vierjährige am darauffolgenden Sonntagnachmittag.

Die Außervollzugsetzung der Haftbefehle erfolgte vor dem Hintergrund, dass kein Haftgrund mehr zu begründen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Erlass bzw. der Fortbestand eines Haftbefehls wegen des Verdachts eines Kapitaldelikts - wie Totschlag - nur dann zulässig, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne die Festnahme bzw. das weitere Festhalten des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte. Im vorliegenden Fall sind die Ermittlungen abgeschlossen, so dass durch die Freilassung der beiden Beschuldigten die Aufklärung der Tat gerade nicht mehr erschwert werden kann. Einer möglichen Fluchtgefahr konnte durch geeignete Auflagen begegnet werden. Den beiden Beschuldigten wurde vorgegeben, wo sie ihren Wohnsitz zu nehmen haben und ihnen wurde untersagt, weder unmittelbar noch mittelbar über dritte Personen Kontakt miteinander aufzunehmen.

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft Ulm nach Auswertung und Beurteilung der umfangreichen Ermittlungsakten zu gegebener Zeit ergänzend berichten.

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