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Ermittlungen im Fall des toten Ulmer Ehepaars abgeschlossen - kein Verschulden Dritter festzustellen

Datum: 16.02.2011

Kurzbeschreibung: 

Ermittlungen im Fall des toten Ulmer Ehepaars abgeschlossen - kein Verschulden Dritter festzustellen

Ulm.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen zum Tod des Ulmer Ehepaars, welches in der Nacht von 27. auf 28. Januar erschossen aufgefunden wurde, abgeschlossen und das Todesermittlungsverfahren eingestellt. Die polizeilichen Untersuchungen bestätigten die bisherige Annahme, dass der 72 Jahre alte Mann zunächst seine 47-jährige Ehefrau in deren Pkw mit einem Schuss aus einem Revolver tötete und sich sodann in der St.-Gallener Straße in Ulm-Wiblingen selbst erschoss.

Das Motiv für die Tat dürfte in einem ehelichen Zerwürfnis gelegen haben. Eine Abschiedsbotschaft des 72-Jährigen an das gemeinsame Kind wurde aufgefunden.

Die Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Mitverschulden Dritter. Für die eingesetzte Waffe besaß der Mann eine Waffenbesitzkarte.

Gegen tote Beschuldigte darf aus Rechtsgründen nicht weiter ermittelt werden. Das Verfahren war daher, obgleich ein waffentechnisches Gutachten noch nicht vorlag, einzustellen.

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