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Anklage gegen 30-Jährigen wegen Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge an 35-jährigem Inder

Datum: 14.04.2022

Kurzbeschreibung: 

Anklage gegen 30-Jährigen wegen Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge an 35-jährigem Inder

 

Amstetten/Geislingen.

Am 1. Dezember 2021 fand ein Landwirt am Waldrand bei Amstetten den Leichnam eines 35 Jahre alten indischen Mannes. Gegen einen 30 Jahre alten pakistanischen Mann hat die Staatsanwaltschaft Ulm dieser Tage Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen Mordes an diesem 35-Jährigen erhoben.

Die Anklagebehörde wirft dem 30-Jährigen vor, er habe sein späteres Opfer am Abend des 30.11.2021 in seiner Wohnung in Geislingen in Kenntnis dessen Alkoholsucht dermaßen viel Alkohol verabreicht, bis dieses alkoholbedingt vollkommen wehrlos gewesen sei. Der Angeschuldigte soll anschließend entsprechend seines Tatplans sein wehrloses Opfer, welches eine Alkoholintoxikation von über 5 Promille aufwies, in diesem Zustand anal vergewaltigt haben. Danach habe er den Geschädigten, der durch diese Tat bereits schwere innere Verletzungen erlitten habe, im bewusstlosen Zustand und aus dem Mund blutend auf einem Bett liegengelassen. Obwohl der Angeschuldigte erkannt habe, dass der 35-jährige Inder aufgrund der vorangegangenen schweren Misshandlungen und der Verabreichung von Alkohol in Lebensgefahr schwebte und es nur vom Zufall abhing, ob das Opfer die Nacht überleben würde, habe er bewusst keinen Notarzt verständigt.

Durch die Alkoholintoxikation musste sich der Inder in der Folge übergeben, wobei er Erbrochenes aspirierte und letztlich daran erstickte. Als der Angeschuldigte erkannt habe, dass der Geschädigte verstorben war, habe er ihn notdürftig angezogen, in seinen Pkw geladen und noch in der Nacht am Waldrand bei Amstetten abgelegt. Anschließend setzte er sich nach Portugal ab.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 30-Jährige seine Missbrauchshandlung dadurch verdecken wollte. Rechtlich qualifiziert sie das Verhalten des Angeschuldigten als Mord mit Verdeckungsabsicht und Vergewaltigung mit Todesfolge. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Der Angeschuldigte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und befindet sich seit seiner Auslieferung aus Portugal in Untersuchungshaft.

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