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Notariate & Grundbuchämter
Ein Verzeichnis der Notariate finden Sie im Justizportal Baden-Württemberg.
Zum 31.12.2017 wurden alle bis dahin bestehenden staatlichen Bezirksnotariate in Württemberg geschlossen. Hier lesen Sie, wo die bisherigen Aufgaben des Bezirksnotariats seit 1.1.2018 erledigt werden. Umfassende Hinweise zu allen Fragen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite www.notariatsreform.de oder mit einem einfachen „Klick“ auf das obige Symbolbild.
Beurkundungen
Seit 1.1.2018 gibt es auch in Württemberg, wie bisher schon in den anderen Bundesländern, nur noch freie Notare. Freie Notare finden Sie innerhalb des Landgerichtsbezirks in Tübingen und Mössingen, Reutlingen, Pfullingen, Metzingen, Bad Urach und Münsingen, Rottenburg, Nagold und Calw. Sie sind in der Wahl Ihres Notars frei. Viele Notare, die Sie bisher als Bezirksnotar kannten, sind seither als freie Notare tätig sein. Begonnene Beurkundungsgeschäfte wickelt entweder ein freier Notar ab, oder ein sogenannter Abwickler (z.B. ein ehemaliger Bezirksnotar, der künftig bei einem Amtsgericht beschäftigt ist.) Vorhandene Urkunden werden vom Abwickler oder dem Amtsgericht verwahrt, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat seinen Sitz hatte. In Reutlingen und Tübingen stehen zudem schon bisher und auch im neuen Jahr einige Anwaltsnotare bzw. schon bisher freie Notare zur Verfügung.
Grundbuchamt
Seit 1.1.2018 ist das zentrale Grundbuchamt in Böblingen für den gesamten Landgerichtsbezirk Tübingen zuständig. Die örtlichen Grundbuchämter bestehen nicht mehr. Viele Gemeinen halten jedoch Grundbucheinsichtsstellen vor.
Betreuungen und Nachlassangelegenheiten
Die betreungsgerichtlichen und nachlassgerichtlichen Aufgaben, die bis 31.12.2017 das Bezirksnotariat wahrgenommen hat, werden seit 1.1.2018 vom Amtsgericht erledigt. Sie finden die zuständigen Mitarbeiter im seitherigen Amtsgerichtsgebäude oder in einer neuen Nebenstelle des Amtsgerichts. Zuständig ist das Amtsgericht sein, in dessen Bezirk das seitherige Bezirksnotariat seinen Sitz hatte, inNachlasssachen das schon bisher für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht mit Familiengericht.
grün = Orte, an denen vor und nach 1.1.2018 ein Notar seinen Sitz hat: rosa = Orte, an denen bisher ein Bezirksnotar verhanden war, künftig aber kein Notariat mehr vorhanden sein wird
Orte mit Betreuungsgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen, Bad Urach, Münsingen
Orte mit Nachlassgericht: Calw, Nagold, Rottenburg, Tübingen, Reutlingen (incl. Bezirk Münsingen), Bad Urach
Das Notariat
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform wurden die staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 aufgelöst.
Beurkundungen werden ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Das Ministerium der Justiz und für Europa hat ein Standortkonzept entwickelt. Dieses soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit notariellen Dienstleistungen sicherstellen und den künftigen freien Notaren eine auskömmliche freie Berufstätigkeit ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es an 138 Standorten im Land freie Notarinnen und Notare. Mit dem zurückhaltend kalkulierten Standortkonzept ist keine dauerhafte Festschreibung der Notarstellen in Baden-Württemberg verbunden. Das Justizministerium wird auch künftig prüfen, inwieweit Anpassungen erforderlich sind und weitere Notarstellen ausgeschrieben werden können.
Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer werden Ihnen alle Bundesnotare und Statuswechsler mit Namen, Sitz und Kontaktdaten angezeigt. Die Notarsuche der Bundesnotarkammer können Sie über www.notar.de und dort über den Menüpunkt "Notarsuche" aufrufen.
Wie im übrigen Bundesgebiet sind seit dem 1. Januar 2018 für Betreuungsangelegenheiten die Amtsgerichte zuständig. Die Nachlasssachen sind denjenigen Amtsgerichten zugewiesen, bei denen bereits heute zugleich das Familiengericht angesiedelt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.
Die Grundbücher betreffend Grundstücke im Landgerichtsbezirk Tübingen werden vollständig im zentralen Grundbuchamt Böblingen geführt.
Grundbuchämter
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in Baden-Württemberg bis zum 1. Januar 2018
schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim folgte 2014.
Im württembergischen Landesteil wurden die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet.
Eine Bezirkskarte für die dreizehn grundbuchführenden Amtsgerichte können Sie hier abrufen.
Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Orts-/Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/Justiz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.