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Herzlich willkommen auf den Internetseiten des
Landgerichts Tübingen.
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und die Stadt, die Sie
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Hausverfügung vom 1. Juni 2022
Im Gerichtsgebäude Doblerstraße 14, 72074 Tübingen (Landgericht und Amtsgericht) gelten zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen:
1.) Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
- die nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Gebäude des Landgerichts und des Amtsgerichts nicht betreten.
Die sofortige Vollziehbarkeit dieses Betretungsverbots wird angeordnet. Dies ist erforderlich, um die Ausbreitung der Corona-Virus-Pandemie im Gerichtsgebäude wirkungsvoll einzudämmen und die Sicherheit und Gesundheit der sich im Gerichtsgebäude aufhaltenden Personen effektiv zu gewährleisten. Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer gegebenenfalls nachfolgenden Anfechtungsklage hätte zur Folge, dass eine schnelle und effektive Bekämpfung der Gefahren der Pandemie im Gerichtsgebäude deutlich eingeschränkt wäre.
2.) Für den gesamten öffentlichen Bereich im Gerichtsgebäude wird empfohlen, eine medizinische Maske (FFP-Maske oder OP-Maske) zu tragen.
Für Verfahrensbeteiligte während einer Gerichtsverhandlung und Besucher einer solchen kann der/die Vorsitzende eigenständige Regelungen treffen.
Frey
* Wichtiger Hinweis: Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit nicht ohne weiteres möglich, per einfacher E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder durch elektronisches Dokument vorgenommen werden. Die für die Einreichung eines elektronischen Dokuments erforderlichen Schritte werden unter www.ejustice-bw.de detailliert beschrieben.
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