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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Tübingen, das zum Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart gehört, umfasst die Landkreise Calw, Reutlingen und Tübingen mit insgesamt etwa 640.000 Einwohnern.