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Zuständigkeit
Das Landgericht Tübingen ist für die Landkreise Calw, Tübingen und Reutlingen zuständig. Im Landkreis Calw liegen die Amtsgerichte Calw und Nagold, im Landkreis Tübingen die Amtsgerichte Rottenburg und Tübingen und im Landkreis Reutlingen die Amtsgerichte Reutlingen, Bad Urach und Münsingen.
Örtliche Zuständigkeit
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